Eigenkapital

Gerechtigkeit

Die Eigenmittel umfassen den Saldo zwischen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Das Eigenkapital wird von den Eigentümern eines Unternehmens zu Finanzierungszwecken aufgebracht oder als Gewinn im Unternehmen belassen. Braucht Ihr Unternehmen zusätzliches Eigenkapital, um Ihre Pläne zu realisieren? Wie jedes Unternehmen benötigen auch Banken ihr eigenes Kapital, um überhaupt Bankgeschäfte tätigen zu können. Die Eigenmittel ergeben sich aus der Summe aller Vermögenswerte (Vermögenswerte) abzüglich der Summe aller Verbindlichkeiten (Schulden).

Academy Wortschatz - Eigenkapital

Unter dem Eigenkapital werden die Finanzmittel verstanden, die entweder von außerhalb durch Eigenkapitalfinanzierung zur VerfÃ?gung gestellt bzw. durch bloÃ?e AusschÃ?ttung oder Entnahme von Gewinnen gewonnen werden. Die Darstellung des bilanziellen Eigenkapital ist abhängig von der Gesellschaftsform: Das Eigenkapital ist die Summe der Differenzen zwischen betrieblichen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Die Darstellung des Kapitals erfolgt auf den Stammkonten der Einzelaktionäre.

Er hat das haftende Eigenkapital als sogenanntes gezahltes Eigenkapital gleich zu belassen, auf ein konstantes Eigenkapitalkonto zu verbuchen und separat in der Konzernbilanz auszuweisen. Die Aufteilung des Eigenkapitals von Unternehmen erfolgt in die folgenden Positionen: Einem externen Bilanzanalysten stehen aus den im Jahresabschluß einer Aktiengesellschaft publizierten Daten durch einfaches Berechnen nähere Auskünfte über die Kapitalbasis der Gesellschaft zur Verfügung: + Unterbewertung durch die Verwendung eines vereinfachten Bewertungsverfahrens abzüglich EESt.

Equity| Gabler Versicherungslexikon

Bezeichnung: das von den Gesellschaftern einem Kreditinstitut von seinen Gesellschaftern (Geldquelle) zur Verfugung gestellte Eigenkapital, in der Regel zeitlich unbegrenzt, entweder durch Fremdleistungen (externe Selbstfinanzierung) oder durch innerbetriebliche Transfers (interne Selbstfinanzierung) durch Erlass von Ausschüttungen. Die monetär ausgedrückte Höhe der Mittel einer Gesellschaft, die ihren Aktionären (AG, Societas Europaea, kurz: SE), ihren Gesellschaftern (VVaG) oder den Inhabern von öffentlichen Versorgungsunternehmen zusteht.

Das Eigenkapital ist in der Konzernbilanz der Restwert der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Der Ausweis des Eigenkapitals selbst erfolgt auf der Aktivseite der Konzernbilanz. Das Eigenkapital hat eine Finanzierungs- und bei Versicherungsgesellschaften eine Haftungs- oder Gewährleistungsfunktion, indem es Fluktuationen des Jahresergebnisses aufnimmt und als Verlustausgleichspuffer fungiert. Darüber hinaus nimmt das Eigenkapital eine Gewinnbeteiligung und Mitbestimmung vor.

Im Falle von Versicherungsgesellschaften besteht das Bilanz-Eigenkapital aus a) dem gezeichnetem Eigenkapital oder dem Stammkapital (bei AGs und SEs aus dem Gründungskapital (bei VVaGs aus dem Gründungskapital, vgl. Finanzierung für Start-up, VVaG)) oder korrespondierenden Kapitalpositionen (bei öffentlichen Versicherungsgesellschaften); b) der Eigenkapitalrücklage; c) den Gewinnreserven oder der Schadenrücklage; d) dem Gewinnvortrag und dem Jahresergebnis.

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht wird das in der Bilanz ausgewiesene Eigenkapital um die Wertberichtigungen erweitert. In den §§ 266 und 272 HGB sowie den 6, 8, 150 und 152 AktG sind die Regeln für die Verrechnung des Kapitals enthalten. Bei Versicherungsgesellschaften werden das Eigenkapital und die offenen Beiträge gemäß Formular 1 RechVersV in der Bilanz als gezeichnetes Eigenkapital ausgewiesen.

Eine Aufstellung über die Entwicklung des Eigenkapitals ist im Konzernanhang darzustellen. Dabei ist zu differenzieren zwischen handelsrechtlichem Eigenkapital und aufsichtsrechtlichem Eigenkapital (das unter gewissen Voraussetzungen auch Genusskapital und nachrangige Verbindlichkeiten umfasst ), wirtschaftlichem Eigenkapital (das auch Bewertungsrücklagen umfasst) und Eigenkapital nach IAS/IFRS (das auch Ausgleichsrückstellungen umfasst).

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