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Leasing von Firmenfahrzeugen zu einem günstigen Preis
Vor allem im kaufmännischen Sektor ist Leasinggeschäft eine beliebte Finanzierungsform. Dies liegt auch daran, dass die vom Mieter zu leistenden Leasingzahlungen zusammen mit der ggf. anfallenden Spezialzahlung eine steuerreduzierende Wirkung haben. In den meisten Fällen ist ein Leasinggeschäft so ausgestaltet, dass der Leasinggeber zunächst eine besondere Zahlung erbringt und dann die Leasingzahlungen über einen gewissen Zeitabschnitt, zum Beispiel drei Jahre, bezahlt.
In der Privatwirtschaft, z.B. im Kfz-Leasing, erwirbt der Mieter das Auto oft gegen Zahlung einer Restwertsumme. Die dritte Möglichkeit nach Beendigung des Leasingverhältnisses ist das so genannten Nachleasing. Bei der anschließenden Vermietung wird ein neu abgeschlossener Mietvertrag unmittelbar an den ablaufenden Mietvertrag "angehängt". Dies kann entweder derselbe Leasinggegenstand wie vorher verwendet oder ein anderer Leasinggegenstand sein.
Das Folgeleasing wird überwiegend im kaufmännischen Sektor durchgeführt. Je nach Typ des Leasingobjekts wird der Mietvertrag dann entweder nur noch erweitert, d.h. das bisher verwendete Leasinggerät wird weiterhin verwendet, oder es wird ein Neuabschluss getätigt, der dann auch ein weiteres Leasinggerät mit einbezieht. Im Falle des Fahrzeugleasings im kaufmännischen Sektor ist es sehr oft der Fall, dass der nachfolgende Kontrakt neue Leasinggegenstände enthält.
Dabei ist es oft der Fall, dass das Auto nach dem Ende der Leasingzeit "verbraucht" ist und nicht oder nicht mehr benutzt werden kann oder sollte. Weil das Reedereiunternehmen jedoch natürlich weiter auf den Fahrzeugbedarf angewiesen ist, wird ein Anschlussvertrag geschlossen, der dann den Einsatz von Neufahrzeugen mit einbezieht. Mit dieser Art von Folgevermietung werden in der Regel völlig neue Bedingungen vereinbaren, die teilweise erheblich von den bisherigen Bedingungen abweicht.
Auch die zweite Ausprägung des nachfolgenden Leasings, die Verwendung desselben Leasinggegenstandes, ist im Bereich des kommerziellen Leasing nicht ungewöhnlich. Dabei geht es aber meist nicht um Autos, sondern um das Leasing von Geräten und/oder Liegenschaften. Weil diese Waren während ihrer "Lebensdauer" über einen wesentlich längeren Nutzungszeitraum verfügen, ist es ratsam, den bisher genutzten Vermögenswert im Falle eines späteren Leasings für einen gewissen Zeitabschnitt weiter zu verwenden.
In den meisten Fällen wird ein Follow-up-Leasing bevorzugt, da der Mieter so frei entscheiden kann, wie lange er die geleaste Anlage wirklich nutzt. Dabei wird ein Mietvertrag zum Beispiel nicht unmittelbar für zehn Jahre, sondern zunächst nur für fünf Jahre geschlossen. Verlangt der Mieter den Vermögenswert dann für weitere fünf Jahre, kann ein Anschlussvertrag geschlossen werden.
Wenn dagegen der Leasinggegenstand nach fünf Jahren nicht in Anspruch genommen worden wäre und eine Frist von zehn Jahren vorher festgelegt worden wäre, müsste er daher für einen Zeitraum von fünf Jahren weiterverwendet werden, auch wenn der Leasinggegenstand nicht mehr verwendet werden kann/wird.