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Autokauf auf Finanzierung
Auto-Kauf auf FinanzierungDie Finanzierung wird nur vom Autohaus vermittelt.
Finanzieren oder Leasen?
Mit der Finanzierung des Fahrzeugkaufes muss der Kunde nicht den gesamten Anschaffungspreis auf einmal bezahlen. Die Finanzierung wird in regelmäßigen Abständen von einem Finanzinstitut übernommen, das ein korrespondierendes Kreditgeschäft aufnimmt. Nach Abschluss der Finanzierung sollte der Erwerber der Besitzer des Fahrzeuges sein und der Veräußerer sollte den vollständigen Verkaufspreis erhalten haben. Für die Finanzierung zwischen einem Entrepreneur als Veräußerer und einem Konsumenten als Erwerber gibt es nach Ansicht des ARAG-Experten Ausnahmen.
Erfolgt die Finanzierung über ein mit dem Veräußerer zusammenarbeitendes Kreditunternehmen, so stellen Kaufpreisvertrag und Konsumentenkredit in der Regel eine ökonomische Dimension dar. Macht der Erwerber von dem ihm zustehenden Rücktrittsrecht nach 355 BGB mit einem Verbraucherkredit nach 495 Abs. 1 BGB Gebrauch, ist er dadurch auch nicht an den Kauf eines Fahrzeugs geknüpft.
Wird der Kaufpreis von einer vom Veräußerer unabhängigen Bank finanziert, ist ein Konsument dennoch berechtigt, den Kreditvertrag zu kündigen. Anders als bei der Finanzierung konzentriert sich das Leasinggeschäft eines Fahrzeuges nicht auf die Eigentumsübertragung des Fahrzeuges. Vertragsgegenstand ist stattdessen die Gewährung der Nutzungsbefugnis durch den Vermieter an den Mietenden.
Der Vermieter bezahlt im gegenseitigen Einvernehmen eine vereinbarte Nutzungsgebühr an den Vermieter. Das Leasing eines Autos erscheint auf den ersten Blick aufgrund der geringeren Finanzierungsbindung im Vergleich zur Finanzierung von Interesse. Wenn der Vermieter und der Fahrzeugverkäufer nicht gleich sind, werden die Verpflichtungen des Mieters im Gegensatz zu herkömmlichen Mietkaufverträgen oft verlängert. Neben der Pflege und Instandsetzung des Wagens ist der Mieter zum Beispiel auch verpflichtet, Gewährleistungsrechte gegenüber dem Anbieter geltend zu machen.
Wird dieses Limit überschritten oder nicht erreicht, wird dem Mieter eine finanzielle Entschädigung gezahlt. Im Falle von Restwert-Leasing wird dagegen von Anfang an der Wertermittlung des geleasten Fahrzeuges zum zeitlichen Ablauf der planmäßigen Rückkehr unterzogen. Ist der Fahrzeugwert zum Moment der eigentlichen Rückkehr niedriger, muss dieser vom Mieter kompensiert werden.
Dagegen wird dem Mieter nur ein Teil der Mehrerlöse angerechnet. In vielen Fällen bergen die Rückgaben des geleasten Fahrzeuges ein großes Streitpotenzial zwischen dem Vermieter und dem Mieter in Bezug auf unterschiedliche Ansichten über den Erhaltungszustand und den Fahrzeugwert. Obwohl der Mieter ein möglichst hohes Rückgabeinteresse hat, versucht der Vermieter, auch den kleinsten Riss als Beschädigung und damit als Abschreibung zu erachten.
Ist der Vertragsinhalt die entgeltliche Benützung des Fahrzeuges, so hat der Vermieter auch einen gewissen Verschleiß im Sinne des Vertraglichen und Üblichen zu akzeptieren. Wird keine Übereinkunft erzielt, muss ein Experte den Fahrzeugwert ermitteln. Diese ermittelt dann den Fahrzeugwert vor einem Gericht, das einen rechtlichen Streit allenfalls verhindern kann.
Im Falle einer frühzeitigen Kündigung des Leasingverhältnisses kann der Vermieter in der Regel die volle vertragliche Vergütung auf einen Streich nachfragen. Daraus ergibt sich vor allem ein finanzieller Schaden zum Schaden des Mieters, wenn der Mietvertrag aufgrund von Diebstahl oder Beschädigung des Fahrzeuges erlischt. Dieser Unterschied wäre dann vom Mieter zu übernehmen.