Baukredit

Baudarlehen

Planen Sie den Kauf mit Hamburg/Hamburg (ots) - Ganz gleich aus welchem Grund: Wer seine finanzierten Immobilien weiterverkauft, sollte bereits bei der Konzeption und dem Kauf einige wesentliche Spielregeln einhalten. Für Kredite besteht grundsätzlich ein besonderes Kündigungsrecht (BGB 490), wenn die Liegenschaft weiterveräußert werden soll. Sie sind in der Regel abhängig von der Vorlaufzeit und der Restverschuldung.

Achtung: Wenn eine Vorauszahlungsstrafe zu entrichten ist, sollte diese im Idealfall im Preis enthalten sein. "Selbst wenn es für begeisterte Baumeister seltsam erscheint, sollte die Verkaufsmöglichkeit bei der Planungsphase immer beachtet und mit einbezogen werden", sagt Stephan Scharfenorth, Managing Director des Baufi24.de Baufinanzierungsportals. "â??Die Auswahl einer Liegenschaft in guter Wohnlage und in Verbindung mit einem nicht Ã?berteuerten Anschaffungspreis und einer hohen RÃ?ckzahlung bildet die grÃ?ndliche Basis dafÃ?r.

Eventuelle Vorauszahlungsstrafen sollten vom Auftraggeber lediglich im Voraus berechnet und der Betrag in die Planungen einbezogen werden. Mit diesem Kredit kann der Darlehensgeber das Kredit ohne vorzeitige Rückzahlungsstrafe auflösen. Alternativ können Kredite mit einem niedrigen Festzinssatz von drei oder fünf Jahren oder im Einzelnen Finanzierungen über variabel verzinsliche Kredite angeboten werden. Alternativ können Sie den Darlehensvertrag auch vom Kunden übernommen werden.

Nur wenn alle Ausgaben und der Kaufpreis ermittelt sind, sollte eine endgültige Entscheidungsfindung erfolgen, wenn keine Notfallsituation eintritt. Zum Beispiel, wenn der Kaufpreis unter der Gesamtschuld ist. Alte Verträge mit einem Zinssatz von 3 bis 5 Prozentpunkten im aktuellen Zinsmilieu von rund 1 Prozentpunkten, die Kreditinstitute werden gut vergütet. Mit einer Restverschuldung von 100.000 EUR entstehen dann stolze EUR 2.000,- vorzeitige Rückzahlungsstrafe.

Mehr zum Thema