Finanzierung Selbstständigkeit

Unabhängigkeit finanzieren

Wofür das neue Förderprogramm aus Hamburg steht. Du hast eine geniale Idee und willst ein eigenes Unternehmen gründen, nur die finanziellen Mittel reichen nicht aus? Auch wenn Sie die ersten Hürden bereits genommen haben, bleibt die Finanzierung Ihrer Selbständigkeit ein wichtiges Thema: Praxiswissen rund um die Themen Marketing, Businessplan und Finanzierung.

Die Hansestadt Hamburg setzt sich für Unabhängigkeit und Nachfolge ein.

Eine gute Nachricht über die Gründung eines Unternehmens: In Zusammenarbeit mit der Bürgerschaftsgemeinschaft Hamburg ist die Investitions- und Förderstelle Hamburg (IFB) für Unternehmensgründer und Stifter tätig, die eine Betriebsnachfolge mit einem Kredit begonnen haben. Mit dem neuen Gründungsprogramm in Hamburg wird die nachhaltige Finanzierung von Investitions- und Sachmitteln gefördert. Der Darlehensbetrag beläuft sich auf höchstens 500.000 EUR pro Start-up und höchstens 1 Mio. EUR pro Darlehensnehmer in drei Jahren.

Ein Unternehmensgründer im Handwerksbereich wird durch das Förderprogramm besonders gefördert: Start-ups in diesem Bereich bekommen neben dem Förderkredit einen Förderzuschuss von bis zu 5.000 EUR, wenn sie einen Ausbildungsstellenplatz gründen und einrichten. Anwendbar sind zum einen Stifter einer kleinen oder mittelständischen Unternehmensgründung nach der Definition von SME-EU und zum anderen Stifter, die eine Betriebsnachfolge suchen.

Der finanzielle Teil des Businessplans ist vor allem ein Stolperstein für Neugründer, da viele Neugründer beispielsweise nicht in der Lage sind, die erforderliche Fremdkapitalmenge zu schätzen. Der Start-up-Berater kann Ihnen bei der Erstellung oder Optimierung des Businessplans zuarbeiten.

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Selbstständigkeit

Bei Gehörlosen, die selbstständig arbeiten und bei Gehörlosen, die sich selbstständig machen wollen, gibt es folgende Finanzierungsmöglichkeiten für einen erforderlichen Dolmetschauftrag: Selbstständig Tätige können die Rückerstattung notwendiger Dolmetschaufträge als Arbeitshilfe bei ihrem verantwortlichen Integrationsbüro einreichen. Weiterführende Information finden Sie unter dem Stichwort "Arbeitsassistenz Selbständige". Die Finanzierung einer Arbeitshilfe ist nur unter gewissen Bedingungen zur Aufnahme einer neuen wirtschaftlichen Selbständigkeit möglich.

Taubstumme sollten die einzelnen Einsatzmöglichkeiten mit ihrem verantwortlichen Integrationsbüro klären. Im Falle von Arbeitslosenzahlen können Taube bei der Arbeitsvermittlung eine Starthilfe für die Selbständigkeit einholen. Erforderliche Dolmetschkosten im Rahmen des Antrags können in gewissem Maße und nach Rücksprache mit der Bundesagentur für Arbeit gedeckt werden (z.B. bei Beratungen durch eine so genannte Expertenstelle).

Taube müssen sich zunächst an ihren verantwortlichen Mediator bei der Arbeitsagentur wenden und die Finanzierungsmöglichkeiten klären.

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