Gebrauchte Autos vom Händler Kaufen

Kaufen Sie Gebrauchtwagen beim Händler

Der Grund dafür ist, dass die Händler gesetzlich verpflichtet sind, für Sachmängel zu haften. Die BGH hat festgestellt, dass der Auftraggeber die Reparatur nicht unbedingt durch den Auftragnehmer oder in vom Auftragnehmer benannten Werkstätten durchführt. Besonders beliebt sind diese Gebrauchtfahrzeuge, die von allen Herstellern erhältlich sind und durch ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis überzeugen. Kauf eines Autos (gebraucht) bei einem Händler: Die Garantie ist das große Plus beim Kauf eines Autos von einem Händler, es ist ein Gebrauchtwagen mit einer Garantie. Dies wurde leicht vom Händler ausgetauscht, aber eines wurde von einem der anderen Gebrauchtwagen des Händlers verwendet.

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Fahrzeugkauf Händler zu Händler (Auto, Steuer)

Hallo, ich habe ein nettes Fahrzeug entdeckt, das aus irgendeinem Grunde nur an einen Händler vertrieben wird. Gut habe ich unglücklicherweise keinen Handel, also habe ich den Chef meiner Mama befragt, er dachte, es sei tatsächlich kein Hindernis, er würde es kaufen und ich kann es dann haben.

Nach: Ich würde keine dritte Person (den Boss deiner Mutter) in die Sache einbeziehen, das macht es nur umständlich. Die Verkäuferin des Autos kauft das Fahrzeug entweder "privat" (und ohne Aufpreis!!!) an Sie oder Sie vergessen es. Die Zahl der gebrauchten Autos, die auf die Kunden gewartet werden, beträgt immens. An deiner Seite würde ich das Fahrzeug nicht kaufen.

Der Händler, bei dem du es käufst (der Boss deiner Mutter), muss dir die Bürgschaft dafür gewähren, was er sicher nicht tun wird, es sei denn, er ist selbst ein Autohändler. So würde er es Ihnen also wieder unter vier Augen veräußern, wobei er jegliche Garantieansprüche ausnimmt. Sollte zu irgendeinem Zeitpunkt etwas mit dem Fahrzeug nicht in Ordnung sein, werden Sie mindestens für das erste Jahr dort stehen oder versichert sein, weil Sie überhaupt keine Gewährleistung haben.

Außer du bist dir ganz sicher, dass es dem Wagen in den ersten Jahren gut geht. Das Gewährleistungsrecht ist ein freiwilliger Service - kein Händler muss eine Gewährleistungspflicht übernehmen. In der Regel hat jedoch jeder Privatkäufer eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren, für Gebrauchtwagen (beim Händler gekauft) 1 Jahr.

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