Der Wunsch des Menschen nach spontaner Mobilität die das zeitaufwendige Einspannen der Pferde …
Leasing für Existenzgründer
Vermietung für Start-upsGründerenzyklopädie Leasing
Als Leasing bezeichnet man die Vermietung oder das Leasing von Objekten wie z. B. Kraftfahrzeuge oder Computerausrüstung. Das heißt am Beispiel eines Dienstwagens, dass er nicht vom Betrieb erworben wird, sondern dass dem Vermieter, z.B. einem Kfz-Händler, ein vereinbartes Nutzungsentgelt bezahlt wird, das in einem Leasingvertrag erfasst wird. Das Fahrzeug verbleibt vorerst im Eigentum des Dealers.
Das Sach- und Preisrisiko, zu dem z. B. die Schädigung oder der Entwendung des Mietobjekts gehört, trägt der Mieter, weshalb Leasingkontrakte unter den Begriff "atypische" Pachtverträge fallen. In diesem Fall handelt es sich um einen Mietvertrag. Zu den Betriebskosten kommt in der Regelfall die Zahlung des Monatsmietbetrages hinzu, so dass keine Fremdfinanzierung notwendig ist. Leasing stellt also eine interessante Finanzierungsalternative im Zusammenhang mit einer Unternehmensgründung dar.
Dabei wird zwischen selbständigen Leasinggesellschaften und Leasinggesellschaften, die mit den Belangen einer Hausbank oder eines Produzenten verbunden sind, differenziert. Der Leasingvertrag kann nach Beendigung des Leasingverhältnisses erweitert werden, der Leasinggegenstand kann durch Erwerb in das wirtschaftliche Eigentum des Leasinggebers überführt oder anderweitig an Dritte veräußert werden.
Leasinggarantien für Start-ups werden gut aufgenommen.
Sie haben ihren halbjährlichen Bericht erstattet. fail (function(data){ $.zToast(). error('Ein unvorhergesehener Irrtum ist eingetreten.') }); }); }); }); }); Die inländischen Garantiebanken verzeichnetem einen hohen Bedarf an Garantien für Unternehmensgründungen. Mit dem neuen Förderinstrument der Leasinggarantie zur Verwertung von Unternehmensgründungen zeigen sich erste Erfolge. In der ersten Jahreshälfte 2014 nutzten jedoch weniger Gesellschaften Garantien zur Finanzierung als im gleichen Zeitraum des Vorjahrs.
Für das erste Semester 2014 haben die Garantiebanken ihren Report vorgelegt. Es ist die Mission der Garantiebanken, zusammen mit den Geschäftsbanken die Finanzierungen vielversprechender Projekte von kleinen und mittelständischen Betrieben durch die Ausgabe von Garantien zu erwirken. Der aktuelle Zwischenbericht zeigt, dass die Anzahl der Gründungen, die durch Bürgschaftskredite ermöglicht werden, auf einem guten Stand ist.
In der ersten Jahreshälfte 2014 wurden weniger als in der Vergleichsperiode 2013 durch Finanzierungsgarantien begünstigt. 3.200 kleine und mittlere Betriebe haben Garantien in einer Größenordnung von 502 Mio. EUR erhalten. Gegenwärtig haben die Gesellschaften gute Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten oder stehen ausreichend Eigenmittel zur Verfügung.
Darüber hinaus wird das Kreditgewerbe nun eher auf weitere Besicherungen in Gestalt von Garantien für Finanzierungsgeschäfte verzichten. Im Falle von Start-ups nimmt dagegen die Forderung nach Bürgschaftskrediten zu. In der ersten Jahreshälfte 2014 nahmen 1.366 Start-ups Garantiekredite in Anspruch. Dies ist ein minimaler Abfall gegenüber dem gleichen Zeitraum 2013. Dem Gutachten zufolge entwickelt sich auch hier die Leasinggarantie immens.
Leasinggarantien sind eine geeignete Möglichkeit, eine Anschubfinanzierung zu erlangen, insbesondere für Start-ups mit geringer Auslastung. Bei den Leasing-Garantien handelt es sich um ein noch vergleichsweise junges Projekt der dt. Garantiebanken. Dies soll Existenzgründern und kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu Leasingfinanzierungen erleichtern. Mit einer Leasingfinanzierung können Stifter oder Existenzgründer erste Investitionen in den notwendigen Kauf von Betriebsmitteln, Anlagen, Maschinen, EDV oder Liegenschaften vornehmen und zugleich das eingesetzte Vermögen managen.
Mit Mitteln des EIF können die Garantiebanken Leasinginvestitionen in einer Größenordnung von 200 Mio. aufbringen. Zur Erlangung einer Leasinggarantie muss die Leasinggesellschaft, mit der der Stifter oder die Gesellschaft den Leasinggeschäft abschließen will, einen entsprechenden Gesuch bei den Garantiebanken einreichen. In Summe können dann Leasing-Finanzierungen von bis zu einer Mio. EUR durch Leasinggarantien abgesichert werden.
Die Obergrenze für jede Einzelinvestition ist 250.000 E. Der Höchstbetrag der Einzelgarantie beläuft sich auf 300.000 EUR pro Gesellschaft mit einer Garantie von 30 oder 60 vH. Sie unterstützt sowohl Firmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Umsatz von weniger als 50 Mio. EUR als auch Start-ups. Von der Beihilfe ausgenommen sind Betriebe in wirtschaftlicher Not im Sinne der EU, Garantien für Umschuldungsmaßnahmen und Agrarunternehmen.
Ebenso ist es nicht möglich, Leasing-Finanzierungen für Kraftfahrzeuge von Spediteuren zu finanzieren. Demnach sind seit Jänner 2014 40 Leasingunternehmen für das Projekt akkreditiert. Die ersten Anlaufprojekte wurden bereits durch die Leasinggarantien realisiert.
