Leasingbedingungen

Mietkonditionen

Die nachfolgenden Allgemeinen Leasing-Bedingungen gelten für unser Full-Service-Leasing-Angebot mit "akf fullservice". akzeptierter Version und den Allgemeinen Leasing-Bedingungen. zusammen mit den vereinbarten Leistungen gemäß diesen Allgemeinen Leasing-Bedingungen. Zahlreiche übersetzte Beispielsätze mit "Leasing-Begriffen" - Englisch-Deutsches Wörterbuch und Suchmaschine für Millionen von englischen Übersetzungen. Wesentliche Bestandteile des Vertrages sind der Leasingvertrag und die jeweiligen Leasingbedingungen des Leasinggebers.

Leasingbedingungen allgemein

Der Mieter gibt der PB unter diesen Voraussetzungen den Abschluß eines Mietvertrages über den im Bestellformular genannten Leasing-Objekt bekannt und ist an diesen Auftrag zehn (10) Tage nach dessen Erhalt bei der PB an diesen bindend. Die Leasingvereinbarung wird abgeschlossen, sobald die PB den Leasingauftrag des Leasinggebers in schriftlicher Form akzeptiert hat.

Objekt des Mietvertrages Die PB wird dem Mieter den Miegegenstand in perfektem, betriebsfähigem, betriebsfähigem Zustand und mit den notwendigen Dokumenten gemäß den Vorschriften dieses Vertrags überreichen und für die Dauer der vertraglich festgelegten Zeit an den Mieter übertragen. Zwei. Der Mieter ist nach Maßgabe dieses Mietvertrages zur Zahlung der Leasingraten, zur Wartung, Instandhaltung, Reparatur und Reparatur des Mietgegenstandes auf eigene Rechnung und zur Rückgabe im vereinbartem Erhaltungszustand am Ende seiner Nutzungsdauer beizutragen.

Der Mietvertrag hat die im Bestellformular festgelegte Grundmietzeit und verlängert sich implizit um ein (1) Jahr, wenn er nicht mindestens drei (3) Kalendermonate vor dem Auslaufen der jeweiligen Laufzeit von einer der Parteien in schriftlicher Form beendet wird. Die Laufzeit des Vertrages wird an dem Tag beginnen, an dem der geleaste Gegenstand bei der Annahmestelle des Mieters eingeht, jedoch nicht vor dem im Bestellschein angegebenen Datum.

Ist der gemietete Gegenstand zu Vertragsbeginn nicht in dem im Vertrag festgelegten Erhaltungszustand, so verschiebt sich der Vertragsbeginn bis zur Nachbesserung. Die Zahlungsart und die Höhe der monatlichen Vergütung bzw. der Leasingraten sind im Bestellformular angegeben. Die erste Leasingzahlung ist mit der Abnahme des Leasingobjektes zu leisten.

Folgende Leasing-Raten sind für den gewünschten Zahlungszeitraum im Vorhinein zur Zahlung fällig. In diesem Fall sind die Leasing-Raten im voraus aufzulösen. Mietraten, Honorare und Aufwendungen sind ohne die zum Leistungszeitpunkt geltende gesetzliche Umsatzsteuer. Bei einer monatlichen Mietrate von CHF 10.00 zuzüglich MwSt. und weniger ist die Mietrate immer quartalsweise zu zahlen, es sei denn, der Mieter möchte die halbjährliche bzw. jährliche Zahlungsmodalität.

Ist PB auch Hersteller des Leasingobjektes, empfängt der Mieter den Hersteller-Kundendienst für das Leasingobjekt ohne zusätzliche Aufwendungen als eigenständige zusätzliche Dienstleistung während der Laufzeit des Vertrages. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Leistungszertifikat des Mieters werden dem Mieter auf Anfrage hin gerne zur Kenntnis gebracht..... Der Mieter ist zur unverzüglichen Lieferung des Mietgegenstandes bereit.

Die Lieferung und Installation, der Auf- und Abbau des Mietgegenstandes erfolgt auf Rechnung und Risiko des Mieters. Der Mieter hat PB unmittelbar nach Abnahme des Mietgegenstandes alle bei der Übernahme erkennbare und seine Tauglichkeit für den vertragsgemäßen Einsatz beeinträchtigende und nicht nur unerhebliche Fehler des Mietgegenstandes der PB gegenüberzustellen. Aufgrund dieser Fehler ist das Leasingobjekt als abgenommen anzusehen, wenn der Mieter dies nicht meldet.

Gleiches trifft zu, wenn der Mieter bestehende, aber nicht feststellbare Fehler im Sinn von Satz 1 nicht unmittelbar nach ihrer Feststellung der PB mitteilt. Der Mieter ist dazu angehalten, die ihm übergebenen Installationszertifikate zu unterzeichnen und bei Vorliegen der entsprechenden Bedingungen uneingeschränkt an PB zu übergeben. Bei Vorliegen der entsprechenden Bedingungen ist der Mieter zur Unterzeichnung der ihm übergebenen Installationszertifikate angehalten. Sie werden zum gleichen Zeitpunkte wie der Eingang bei PB integraler Teil des Leasingverhältnisses.

Verstößt der Mieter gegen die Verpflichtung gemäß Ziffer 3. 4, ist die PB zum Rücktritt vom Mietvertrag ermächtigt. Dem Mieter wird mitgeteilt, dass der Einbaubeleg die Basis für die Zahlung der Abrechnung an PB ist. Falsche Informationen im Nachweis der Installation müssen die Verantwortlichkeit des Mieters gegenüber PB belegen. Der Mieter akzeptiert mit der Unterschrift des Installationszertifikats die Nutzungsüberlassung des Mietobjekts in dem im Vertrag festgelegten Umfang als gegeben.

Die PB wird alle zum Lieferzeitpunkt bestehenden und gemäß Ziffer 8.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen frühzeitig mitteilt. Vielmehr kann PB dem Mieter auch einen funktionsgleichen Ersatz zur Verfügun.... Bei der Instandsetzung des Leasinggegenstandes durch die PB wird der Mieter von der Leasingzahlung freigestellt und der Vertragsbeginn gemäß Ziffer 3.2 aufzuschieben.

7 Der Mieter kann vom Mietvertrag zurücktreten, wenn PB eine vom Mieter zum Zeitpunkt der Ablieferung vom Mieter gesetzten und vom Mieter vom Mieter frühzeitig und erfolglos mitgeteilte und schriftliche Mängelbeseitigung für einen zum Zeitpunkt der Ablieferung bestehenden Mangel des Mietgutes vorsieht. Gleiches trifft zu, wenn PB einen solchen Mangel nicht behebt. Der Mieter hat den Mietgegenstand auf eigene Rechnung und zum Wiederbeschaffungswert bis zur tatsächlichen Rückkehr gegen Verlust oder Beschädigung, insb. Niederspannungsstrom und Blitz, Brand, Explosion, Diebstahl und Wasserschaden aller Art, die in der Branche üblich sind, zu sichern.

Der Mieter tritt mit Vertragsabschluss alle Rechte aus den gemäß Ziffer 6. 1 geschlossenen oder noch abzuschließenden Sicherungsverträgen sowie alle Schadensersatzansprüche gegen Dritte endgültig an das PB ab, das die Übertragung hierin annimmt. Der Mieter ist zur sorgfältigen Nutzung des Mietgegenstandes, zur Beachtung der Betriebsanleitungen und Nutzungsempfehlungen von PB sowie zur ordnungsgemäßen und fachgerechten Wartung und Pflege des Mietgegenstandes auf eigene Rechnung und Gefahr angehalten.

Alle während der Vertragsdauer zur Wartung und Wiederinstandsetzung der Anlage erforderlichen Reparatur- und Wartungsarbeiten sowie alle nutzungsbedingten Reparaturarbeiten am Mietobjekt werden vom Mieter auf eigene Rechnung durchgeführt. Soweit der Kundenservice des Herstellers gemäß Ziffer 5.1 für Reparatur, Wartung und Reparatur zuständig ist, ist der Mieter dazu angehalten, den Kundenservice des Herstellers gemäß seinen Verpflichtungen in Anspruch zu nehmen und zu in Anspruch zu nehmen.

Der Mieter trägt keine während der Vertragsdauer auftretenden Schäden, die weder auf eine Nutzung als Beschädigung noch auf ein schuldhaftes Verhalten des Mieters zurückzuführen sind und die nicht von Dritten aus dem Gefahrenbereich des Mieters verschuldet werden; die Verpflichtung des Mieters zur Versicherung gemäß Ziffer 6. 5. 5 Die vom Mieter für den Mietvertrag verwendeten Ersatz- und Verschleißteile müssen entweder vom Originalhersteller oder von gleichwertiger Qualität wie diese Teile sein.

Verbrauchsmaterial sowie die notwendigen Strom- oder Telekommunikationsverbindungen oder Dienstleistungen Dritter liegen in der Verantwortung des Mieters. Der Mieter hat alle Rechte, Bestimmungen und Regeln im Zusammenhang mit dem Eigentum, der Nutzung, der Fürsorge und der Wartung des Leasingobjektes zu befolgen und einzuhalten. Sie hält PB von allen daraus resultierenden Forderungen frei.

Die Leasingnehmerin gibt PB die Möglichkeit, den Leasinggegenstand zu besichtigen. Ein Anspruch des Mieters auf Entschädigung besteht nicht. Gleiches trifft auf die notwendigen Nutzungen zu. Der Mieter ist nicht befugt, ohne vorhergehende ausdrückliche Genehmigung von PB Änderungen am Mietobjekt durchzuführen, insb. an Anbauten und Anlagen außerhalb der Wartung, oder von PB aufgebrachte Markierungen zu beseitigen.

Ist der Mietgegenstand mit einem Grund und Boden oder einem Bauwerk verknüpft, so ist dies nur zu einem vorÃ??bergehenden Zwecke im SÃ? des BÃ??rgerlichen Gesetzbuches mit der Trennungsabsicht nach KÃ?ndigung des Mietvertrages zu tun. Das Gleiche trifft auf die Verknüpfung mit bewegten Objekten zu. Wenn der Mieter nicht selbst Eigentümer der Immobilie ist, hat er den Mieter und einen zwischengeschalteten Vermieter darüber in Kenntnis zu setzen und PB mit einer Abschrift mitzuteilen, dass die Anbindung nur für einen befristeten Einsatzzweck vorgenommen wird.

Ebenso hat der Mieter den Vermieter und einen zwischengeschalteten Leasinggeber über die Übertragung des Leasinggegenstands auf die gemieteten Räumlichkeiten durch Mitteilung an die PB zu informieren. Die Leasingnehmerin muss den geleasten Gegenstand als Vermögenswert der PB ausweisen. Die PB ist befugt, den Mietgegenstand in das Register des Eigentumsvorbehalts auszuliefern. Damit erklärt sich der Mieter mit der Eintragung einverstanden.

Der Mieter darf einem Dritten keine Rechte an dem Mietobjekt gewähren und benötigt die vorherige schriftliche Einwilligung von PB für eine Nutzungsüberlassung an Dritte (z.B. Vermietung, Verleih). Die Entgeltansprüche aus der Nutzungsüberlassung und die Herausgabeforderungen tritt der Mieter bereits jetzt an PB ab. Macht ein Dritter durch Beschlagnahmung, Inbesitznahme oder ähnliches Rechte an dem Mietobjekt geltend, ist der Mieter dazu angehalten, dies PB unverzüglich in schriftlicher Form mitzuteilen und den Dritten darüber zu informieren.

Sämtliche Kosten der Intervention gehen zu Lasten des Mieters. Für die Dauer des Vertrages wird dem Mieter eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare, zeitlich begrenzte Nutzungsbefugnis an der auf dem Mietobjekt in der Schweiz am vertragsgegenständlichen Erfüllungsort installierten Nutzungssoftware eingeräumt. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass Bedienungsanleitungen, Programme und zugehörige Unterlagen Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden.

Die Originaldatenträger gelten als Sicherheitskopie. Verspätung, kündigungsfreie Beendigung des Leasingverhältnisses Die Vertragsparteien können das Arbeitsverhältnis aus wichtigen Gründen außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist auflösen. - der mit der Zahlung der Leasing-Rate oder eines nicht unwesentlichen Teiles der Leasing-Rate für zwei aufeinanderfolgende Zeitpunkte in Rückstand ist oder mit der Zahlung der Leasing-Rate für einen Betrag in Rückstand ist, der die Leasing-Rate für zwei Monaten in einem Zeitabschnitt, der sich über mehr als zwei Zeitpunkte erstreckt, erreicht; mit der Zahlungseinstellung, weil über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder er ein außergerichtliches Ausgleichsverfahren einleitet; mit der Verletzung seiner vertraglichen Verpflichtungen, insb.....

Der Mieter kommt seinen Pflichten aus Ziffer 7 (Versicherungspflicht) nicht mehr nach, die Rückdeckungsversicherung wird beendet oder der Schutz erlischt. Bei einer außerordentlichen Beendigung des Leasingverhältnisses durch die PB ist die PB befugt, vom Mieter eine pauschale Entschädigung in Hoehe von 80 Prozent aller Netto-Leasingraten zu fordern, die ohne vorherige Ankündigung bis zum Inkrafttreten der nächsten ordentli -chen Beendigung ohne Ankündigung fällig gewesen waeren.

Die PB ist zur Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche ermächtigt. Dem Mieter steht das Recht zu, den Nachweis zu führen, dass PB kein oder ein geringerer oder gar kein Vermögensschaden entsteht. Die PB haften darüber hinaus für leichte fahrlässige Pflichtverletzungen gleich aus welchem rechtlichen Grund und damit auch für Ansprüche aus Delikt, soweit diese mit Vertragsansprüchen im Wettbewerb stehen, wenn eine Verpflichtung verstoßen wird, deren Beachtung für die Erfüllung des Vertragszweckes von wesentlicher Bedeutung ist ( Kardinalpflicht).

Bei Datenverlust übernimmt PB nur die Kosten, die für die Datenwiederherstellung durch den Mieter in anwendungsgerechten Zeitabständen ( "regelmäßig, mind. einmal täglich") bei ordnungsgemäßer Sicherung der gesicherten Dateien anfallen. Die Geltendmachung von Mängelansprüchen des Mieters wegen eines anfänglichen Mangels ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn und soweit PB die Fehler nicht zu vertreten hat.

7 Ansprüche des Mieters auf Mängel sind auf solche begrenzt, in denen PB den Fehler schuldhaft oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht hat oder mit der Beseitigung des Mangels in Verzug war. Es handelt sich um einen Fehler, dessen Beseitigung eine wesentliche Pflicht ist, soweit sie nicht unter Ziffer 11.1 fällt.

Die Aufrechnung gegen oder die Ausübung eines Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechts durch den Mieter ist nur zulässig, wenn die korrespondierende Widerklage des Mieters aus dem gleichen Mietverhältnis resultiert oder unbestritten ist oder als endgültig und absolut anerkannt worden ist. Der Mieter darf die ihm aus dem Auftrag zustehenden Rechte und Anforderungen weder zedieren, noch anderweitig übereignen oder pfänden.

Der Mieter ist nach Kündigung des Mietvertrages ohne Vorankündigung dazu angehalten, den Mietvertrag auf eigene Rechnung und Risiko und mit Transportversicherung an PB zurÃ??ckzugeben oder an einen anderen von PB festgelegten RÃ?ckgabeplatz innerhalb der Schweiz zu verlegen. Die Leasingnehmerin hat den geleasten Gegenstand in dem der Lieferbedingung des geleasten Gegenstandes entsprechenden Erhaltungszustand unter Beachtung der durch die vertragsgemäße Nutzung bedingten Wertverminderung und der in Ziffer 8 dargelegten Prinzipien an PB zurückzustellen.

Entdeckt die PB Fehler am Leasingobjekt, die im Widerspruch zu Ziffer 11. 2 stehen, kann die PB Abhilfe auf Rechnung des Leasinggebers fordern. 12. 4 Gibt der Mieter den geleasten Gegenstand nach Ablauf des Leasingverhältnisses nicht zurück, sind die vertraglich festgelegten Leasingraten als Vergütung für jeden begonnenen Kalendermonat für die Zeit des Einbehalts aufzufangen.

Ein stillschweigender Ausbau des Mietverhältnisses im Falle der Weiterverwendung (OR Art. 266) ist nicht möglich. Der Mietvertrag enthält alle zwischen den Vertragsparteien abgeschlossenen Vereinbarungen. Der Leasingnehmer kann seine Angaben speichern, verwenden und zur Refinanzierung an Banken übermitteln, wenn dies für die Antrags-/Vertragsbearbeitung notwendig ist.

Ist der Mieter Vollkaufmann, eine juristische Person des Öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der ausschließliche Gerichtstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Rahmen eines Auftrags das für den Sitz der PB in Effretikon sachlich verantwortliche Gerichtsstands. Die PB ist auch befugt, den Mieter an seinem allgemeinen Gerichtstand zu belangen. Für die Anwendung kommt schweizerisches Recht zur Anwendung. Die Unwirksamkeit einer unwirksamen Regelung des Leasingvertrages hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit der restlichen Regelungen.

An die Stelle der ungültigen Bedingungen tritt zur Auffüllung eine Bestimmung, die das Gewünschte optimal sicherstellt; dies trifft für etwaige Lücken im Vertrag zu.

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