Autokauf Freiberufler

Auto kaufen Freelancer

Reisen Sie zwischen Wohnung und Büro des Freelancers. EStG-Unternehmer - ob Handwerker, Freiberufler, GmbHs oder Personengesellschaften - dürfen innerhalb der nächsten drei Jahre planen. Ich bin freiberuflich tätig, schreibe meinen Vertragspartnern Rechnungen MIT USt., bin aber auch zum Vorsteuerabzug berechtigt. Ein gutes Beispiel ist der Autokauf.

Freelancer sind Selbständige, die kein Unternehmen führen.

Wie hoch sind die Betriebskosten, die Freelancer abziehen können?

Sie fragen sich als Freiberufler und Selbständiger: Was kann ich von meiner Steuerrechnung abziehen? Eine Auflistung der steuerbegünstigten Aufwendungen findest du hier. Das Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit ist in Deutschland eine der sieben Einkommensarten nach 2 Abs. 1 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) und wird als Gewinneinkommen ausgewiesen.

Im Gegensatz zu gewerblichen Unternehmen unterliegen Freiberufler (mit wenigen Ausnahmen) der Umsatzsteuer und der Einkommensteuer. Das Steueramt bestimmt, ob es sich bei der selbständigen Erwerbstätigkeit um eine gewerbliche oder freiberufliche Erwerbstätigkeit handelt. Freiberufler müssen bei der Abgabe ihrer Umsatzsteuererklärung neben dem Umschlagblatt auch Anhang S eintragen. Wie hoch ist der Steuerabzug für Freiberufler? Betriebliche Kosten: Wenn Sie selbstständig sind, können Sie alles, was Sie für Ihre Arbeiten benötigen, als Betriebliche Kosten abziehen.

Darunter fallen z.B. die Büromiete, Bürobedarfskosten, Kosten für Fachverbände, Weiterbildung, Aufwendungen für Weiterbildung, Aufwendungen für Zweitstudien und Aufwendungen für die Teilnahme an Seminar- und Kongressveranstaltungen. Professionelle Ausstattung ist ebenfalls absetzbar, z.B. kann ein Photograph die Ausgaben für den Kauf, die Instandsetzung und die Versicherungen seiner Fotokamera einfordern. Pensionsrückstellung: Kann bis zu einem gewissen Prozent von der Steuer abgezogen werden.

Sonderkosten: und außerordentliche Lasten für Freiberufler, z.B. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Kirchensteuer], Zuwendungen an Non-Profit-Organisationen, Betreuungskosten, Unterhalt für Verwandte in Deutschland, Unterhaltskosten für Verwandte im Auslande, Heilungskosten und Bestattungskosten für einen nÃ?

Pkw als Betriebsaufwand im Betriebsaufwand

Freiberufler und Selbständige sind ebenfalls auf ihr eigenes Kfz abhängig, sei es für den Kundenbesuch oder für Reisen ins eigene Haus. Es stellt sich daher die berechtigte Sorge, ob und inwieweit die Aufwendungen für das Kraftfahrzeug von der Steuer absetzbar sind. Vor allem die gute Nachricht: Freiberufler und Selbständige haben eigentlich die Möglichkei. Sie können die Autokosten zur Gewinnminderung ausnutzen.

Wird das Fahrzeug ausschliesslich für gewerbliche Zwecke verwendet, könnte man auch den vollen Betrag für die Abschreibungen über 6 Jahre verlangen. Aber wer kann sich den Komfort erlauben, ein eigenes Fahrzeug für geschäftliche und persönliche Zwecke zu behalten? Vielmehr wird das einzige verfügbare Fahrzeug sowohl einem professionellen als auch einem privatem Verwendungszweck gerecht.

Es wird zwischen der 1-Prozent-Regel, dem Logbuchnachweis und der Buchung nach km unterschieden. Letztere ist die einfachste: Für jeden Fahrkilometer, der einem professionellen Einsatzzweck entspricht, werden 30 Cents als Betriebskosten verrechnet. Die Anreise ins Arbeitszimmer ist etwas anders. Egal ob es sich um eine Dienstreise oder eine Geschäftsreise handele, jede Reise muss mit ihrer Routenlänge und ihrem Verwendungszweck erfasst werden.

Nur die zurückgelegten Kilometern sind steuerrelevant. In jedem Fall ist diese Verordnung nicht für alle Selbständigen und Freiberufler gleich. Sie können den vollen Betrag des Fahrzeugs und die entstandenen Aufwendungen beanspruchen und auch die Mehrwertsteuer abziehen. Allerdings ignoriert das Steueramt nicht, dass das Auto auch im Privatbereich eingesetzt wird.

Für Reisen zwischen Wohn- und Arbeitsort werden pro Kilometer und pro Tag 0,03 Prozentpunkte des Listpreises addiert. Aufgrund der Profitmaximierung kann es daher auch fiskalisch zum Schaden kommen. Für den Einsatz dieser Variation muss man dem Steueramt nachweisen, dass das Auto vorwiegend für berufliche Zwecke eingesetzt wird (d.h. mind. 51 Prozent).

Dies bedeutet, dass über einen Zeitabschnitt von drei Monate hinweg alle Reisen erfasst werden müssen, und nur wenn dies zeigt, dass die Nutzung des Fahrzeugs überwiegend professionell war, kann die einprozentige Regel angewendet werden. Für alle Langzeit-Urlauber ist es von Interesse, dass man, wenn man mehr als einen ganzen Tag ohne Pkw gereist ist, in dem jeweiligen Kalendermonat nicht ein Prozentpunkt hinzufügen muss.

Das Gleiche gilt, wenn Sie aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes oder einer Erkrankung länger als einen ganzen Tag nicht fahren konnten. Allerdings benötigt das Steueramt einen entsprechenden Beleg (ärztliches Attest oder Flug- oder Bahntickets). Dabei ist jede Einzelfahrt mit der Zahl der zurückgelegten Wegstrecken, dem Abfahrts- und Zielort und dem Ziel der Reise zu erfassen.

Neugierig, aber wahr: Das Logbuch darf nicht in einer Datei, sondern nur in Handschrift aufbewahrt werden. Hintergrund dieser Verordnung ist, dass die Erfassung der Reisen unverzüglich (d.h. unmittelbar nach dem Ende der Reise) erfolgen soll. Allerdings wird auch eine lockere Sammlung von Notizen nicht angenommen, da das Logbuch angebunden werden muss. Außerdem ist eine Logbuchsoftware (z.B. WISO-Logbuch) verfügbar.

Dabei ist es besonders darauf zu achten, dass das Logbuch vollständig und richtig ist. Schon bei dem geringsten Irrtum muss man damit rechen, dass das Steueramt das Logbuch nicht erkennt und statt dessen eine Abschätzung durchführt. Durch die Bewertung des richtig gepflegten Fahrtenbuchs kann man letztlich feststellen, welcher Prozentsatz der Autonutzung wirklich professionell war.

Genau dieser Anteil an den gesamten Pkw-Kosten kann für Steuerzwecke in Anspruch genommen werden. Besonders profitabel ist dies bei hoher beruflicher Beanspruchung und Pkw, die einen höheren Katalogpreis haben und daher für die Ein-Prozent-Regel nicht geeignet sind.

Mehr zum Thema