Finanzierung für Selbstständige

Die Finanzierung für Selbständige

Unternehmensgründungen in einem frühen Stadium der Finanzierung. Freelancer sind bei der Finanzierung benachteiligt. Finanziert wird das Projekt von der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Die Mutigen und noch unentschlossenen beim Schritt in die Selbständigkeit. Du möchtest Unternehmer oder Selbständiger werden.

Finanzierungsunabhängigkeit & neue Projekttickets, Mi, 01.08.2018 um 18:30 Uhr

Mit dem Einstieg in die Selbständigkeit geht in der Regel eine große Fragestellung einher: Wie kann ich mein Projekt finanzieren? In diesem Meeting können Sie alle Ihre offenen Punkte beseitigen und das Wissen unserer Experten mitnehmen: Die Expertin für kreative Wirtschaftsberatung, Dr. med. Melanie Seifart, erklärt die traditionellen Finanzinstrumente der Volkswirtschaft (Beratung, Darlehen, Stipendien, Wettbewerbe, etc.).

Vielen Dank an die Projektron und die Projektron Gesellschaft, die uns heute Nacht ihre Räume zur Verfuegung stellen!

Textur

Dabei sind nur das Allgemeinversicherungssystem sowie die Arbeitslosen- und Rentenzusatzversicherung für alle Mitarbeiter der Privatwirtschaft abgedeckt. Die Schadenversicherung ist in lokale, überregionale und überregionale Stellen der einzelnen Versicherungssektoren unterteilt, die gleichermaßen und unter der Kontrolle der jeweils verantwortlichen Fachministerien (Ministerium für Solidarno?, Gesundheitswesen und Wirtschaftsministerium ) geführt werden.

Zweckbestimmte Steuer und Abgabe (impôts et taxes affectés - ITAF) sind Zwangsabgaben, die explizit der Finanzierung der Sozialversicherung dienten, einschließlich des allgemeinen Sozialbeitrags (CSG), der mehr als die Hälfe der zweckbestimmten Steuer beträgt. Für das für 2018 beschlossene Sozialversicherungsfinanzierungsgesetz ist eine Erhöhung dieses Steuersatzes um 1,7 Punkte für Arbeitseinkommen, Pensionen, Vermögenseinkommen und Investitionen vorgesehen.

Die Allgemeinen Sozialbeiträge (CSG) und die Sozialversicherungsbeiträge zum Schuldenerlass (CRDS) werden auf das Einkünften aus der beruflichen Taetigkeit, auf Ersatzeinnahmen, auf Vermögens- und Anlageerträge sowie auf Lottogewinne erhoben. In diesem Zusammenhang werden auch die allgemeinen Sozialbeiträge (CSG) und die Sozialversicherungsbeiträge (CRDS) errechnet. Jeder, der steuerlich in Frankreich ansässig ist und in irgendeiner Weise von einer obligatorischen Krankenkasse in Frankreich gedeckt ist, ist dazu angehalten, den Beitragssatz zum Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen von 0,5% (CRDS) und den allgemeinen Sozialleistungsbeitrag (CSG) von 6,2% für Ersatzeinnahmen (Krankengeld, Arbeitslosengeld) zu zahlen.

Pensionäre, die eine französiche Pension erhalten, können je nach ihrem steuerpflichtigen Gehalt zur Zahlung des allgemeinen Sozialbeitrags (CSG), des Beitrags zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen (CRDS) und des Solidaritätsbeitrags für Unterhaltsberechtigte (CASA: contribution de solidarité pour l'autonomonomie) angehalten werden. Wer dem französichen Gesundheitssystem unterliegt, aber keinen steuerlichen Wohnsitz in Frankreich hat, bezahlt dennoch einen Krankerversicherungsbeitrag von 5,5%1 seines Einkommens.

Für Pensionäre, die ihren steuerlichen Wohnsitz nicht in Frankreich haben, aber der Krankenversicherung Frankreichs unterliegen, wird von ihrer Grundsicherung in der allgemeinen Versicherung ein Steuersatz von 3,2 % und von ihrer gesetzlichen oder freiwillig gewährten Zusatzpension ein Steuersatz von 4,2 % in Abzug gebracht. Die allgemeinen Sozialversicherungssysteme schützen die Beschäftigten des Privatsektors in Wirtschaft, Gewerbe und Dienstleistung.

Der Versicherte ist unter zwei Voraussetzungen obligatorisches Mitglied des allgemeinen Systems: wenn er eine Vergütung in welcher Art auch immer empfängt, die zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen beiträgt, wenn es ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und einem oder mehreren Unternehmern gibt. Es gibt auch eine Arbeitslosigkeitsversicherung, die alle Mitarbeiter der allgemeinen und agrarischen Sozialversicherung abdeckt.

Wenn ein Unternehmer einen Mitarbeiter in Frankreich einstellt, muss er sofort die für die Beitreibung der Sozialversicherungsbeiträge (URSSAF) in seiner Kommune zuständige Behörde informieren. Der Mitarbeiter kann dann bei der Sozial- (wenn er noch keine Versicherungsnummer hat) und der Arbeitslosigkeitsversicherung angemeldet werden. Im Bereich der Rentenzusatzversicherung ist der Mitarbeiter aufgrund seiner Sparte und seines Niederlassungsorts bei der Niederlassung eingetragen, zu der sein Dienstgeber gehoert.

Die Union erhebt Sozialversicherungsbeiträge und -abgaben für die Rückforderung von Sozialversicherungsbeiträgen und Familienzulagen (URSSAF). Diese sollen die Ausgaben für medizinische Behandlungen, Taggelder bei Krankheit, Mutterschaft oder Arbeitsunfall, Grundrente und Familienzulagen im allgemeinen Sozialversicherungssystem decken. Angaben zur Beitragserhebung sind auf der ACOSS-Website zu entnehmen.

Die für die Zusatzversorgung verantwortliche Institution ist: Weitere Auskünfte für Unternehmen, die nicht in Frankreich ansässig sind.

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