Pkw Finanzierungsangebote

Autofinanzierung

Auch wenn Sie über die Finanzierung nachdenken, sollten Sie ein paar Dinge über Autokredite wissen. Im Werner-Haus und mit Standardfinanzierung der Mercedes-Benz Bank müssen Sie auf nichts verzichten. Personenkraftwagen - SUV - Nutzfahrzeuge. Verlockungswörter glauben, dass wütendes Gesicht und Bargeldfinanzierung Auto anbietet. Das WN wird die Leser vier Wochen lang Alternativen zum Auto testen lassen.

Vertrieb von Personenkraftwagen

Das Umsetzungsgesetz "zur Übernahme der Verbraucherkredit-Richtlinie, des zivilen Teiles der Richtlinie über Zahlungsdienste und der Neuregelung der Bestimmungen über das Widerrufs- und Rückgaberecht" wird zu erheblichen Veränderungen in der Werbekampagne für die Fahrzeugfinanzierung führen. Die Novellierung des Verbraucherkreditgesetzes betrifft Gewerbetreibende, die Verbraucherkredite zur gemeinsamen Nutzung von Waren oder Leistungen mit einer Bank bereitstellen.

Diese sind seit dem 11. Juni 2010 einer erhöhten Auskunftspflicht gegenüber ihren Abnehmern unterworfen. Im Folgenden werden die wesentlichen Fragestellungen zur neuen Gesetzeslage im Bereich der Finanzwerbung beantwortet: Seine Durchführung sollte die Kreditvereinbarungen für die Konsumenten transparent und vergleichbarer machen. Auf der Grundlage sinnvoller Angaben über den zu schließenden Darlehensvertrag sollen die Konsumenten in die Möglichkeit gegeben werden, die Vor- und Nachteile eines Grundstückes selbst abzuschätzen und mit anderen Darlehensangeboten zu verknüpfen.

Darüber hinaus sollen zweifelhafte Köderangebote mit tiefen Zinsen, die den meisten Konsumenten dadurch nicht zugÃ?nglich sind, in Zukunft umgangen werden. Von welchen Verträgen sind die Veränderungen abhängig? Welcher Handelspartner ist von den Veränderungen beeinflusst? Dies betrifft Unternehmen, die als Kreditinstitute Verbraucherkredite von einer Bank zur Verfügung stellen, um ihre Einkäufe zu finanzieren.

Konsument (Kunde), eine physische Personen, die Waren oder Dienstleistungen erwerben, die nicht ihrer beruflichen oder kommerziellen Aktivität zugerechnet werden können. - Als Kreditvermittler (Gewerbetreibender), der nicht als Gläubiger auftritt und der im Rahmen seines Gewerbes, seiner Geschäftstätigkeit oder seines Berufs den Verbrauchern Darlehensverträge vorlegt oder bietet. Welche Anforderungen müssen Einzelhändler bei der Bewerbung von Verbraucherkrediten und der Einleitung ihrer Nutzung aufgrund der Gesetzesänderungen erfüllen?

Jeder Vertragshändler, der bei Konsumenten für die Fahrzeugfinanzierung werbt, muss nun die Bestimmungen des 6a PAngV einhalten. Jede Werbeerklärung, die den Abschluß eines Verbraucherkreditvertrages unter Verwendung von Zinsen oder anderen Kennzahlen in bezug auf die Höhe der Kreditvertragskosten fördert, muss die folgenden Standard-Informationen in einer klaren, verständlichen und deutlichen Form enthalten:

Auch die oben angeführten Standard-Informationen müssen dem Konsumenten anhand eines exemplarischen Beispieles erklärt werden. Das Beispiel ist exemplarisch, wenn zu vermuten ist, dass zwei Dritteln der befragten Konsumenten in der Lage sein werden, den beabsichtigten Darlehensvertrag zu den als Beispiel angeführten Bedingungen abzuschließen. Daraus folgt aus der Verbraucherkredit-Richtlinie, dass sich die Repräsentation des Modells nicht nur auf den jährlichen Gebührenprozentsatz, sondern auf alle gängigen Informationen über die Höhe der Kreditvertragskosten erstrecken muss.

Im Falle eines Verbraucherkreditvertrages mit festen Bedingungen und Rahmenbedingungen korrespondiert das exemplarische Beispiel unter 6a Abs. 3 PAngV mit den bereits oben erwähnten Standard-Informationen aus § 6a Abs. 1 und Abs. 2 PAngV. Gleichwohl wird in diesem Falle ein aussagekräftiger Verweis auf diese Korrespondenz empfohlen, wie z.B. "Diese Standardinformation korrespondiert auch mit dem 2/3 Beispiel nach § 6a Abs. 3 PAngV.

"Demgegenüber ist bei Anzeigen, in denen die auffällige Anzeige mit einem "ab"-Zinssatz oder "ab"-Satz beworben wird, die vollständige Streuung des Zinses oder die Streuung der Monatsraten in den Standard-Informationen nach § 6a Abs. 1 und 2 PAngV anzugeben. Darüber hinaus ist ein exemplarisches Beispiel auf der Grundlage eines Effektivzinssatzes vorzulegen, der es voraussichtlich zumindest zwei Dritteln der in der Werbekampagne genannten Konsumenten ermöglichen wird, den Kreditvertrag zu den im Beispiel dargelegten Bedingungen und Parame te zu schließen.

Das Design der Werbegestaltung in der Pauschalwerbung zur Förderung einer Fahrzeugklasse (z.B. Audi A6, BMW 5er, Mercedes E-Klasse) ist durchlässig. Genauso vielschichtig wird das Design wohl auch bei der Bewerbung der gesamten Produktpalette eines Automobilherstellers sein. 2. Abschluß einer Restschuld-Versicherung) im Rahmen des Kreditvertrages ist eine verbindliche Bedingung dafür, daß der dem Konsumenten in dieser Weise zu gewährende Darlehenskredit in einer klaren, prägnanten Weise auch an einer visuell hervorgehobenen Stelle zusammen mit dem Jahreswirkungszinssatz erwähnt wird. ¶ d) Angaben zur Bonitätsanforderung?

Das Kreditinstitut argumentiert, dass auch Informationen über die Bonitätsanforderung des Kunden bereitgestellt werden müssen, damit der Werbetreibende dem Kunden nicht den Eindruck vermittelt, dass der Abschluss des Kreditvertrags auf jeden Fall unter den im exemplarischen Beispiel dargelegten Bedingungen und Parame te r.

Nach 6a Abs. 3 PAngV könnte dies zumindest einem Dritteln der befragten Konsumenten verwehrt werden. e) Klares, klares und auffälliges Bild! Die Norminformationen müssen, wie bereits gesagt, eindeutig, verständlich und auffällig aufbereitet sein. Zur Erfüllung des Kriteriums der Sichtbarkeit müssen die Norminformationen visuell, akustisch o. ä. in Bezug auf andere Angaben in besonderem Maße hervorzuheben sein.

Die neuen Rechtsvorschriften schliessen die Möglichkeit einer auffälligen Werbung mit einer monatlichen Ratenzahlung oder einem Jahreswirkungszins nicht aus. In Zukunft muss der Werbetreibende jedoch angemessen auf andere Kreditkonditionen aufmerksam machen (die für den Konsumenten unangenehm sein können). Dabei ist es nicht erforderlich, dass die Standard-Informationen in der gleichen Form dargestellt werden wie die auffälligen "Vorteile" des Credits.

Im Rahmen der Fahrzeugfinanzierung sollten diese anderen Daten in erster Linie Daten über die Ausrüstung des Fahrzeugs, dessen Leistungsmerkmale sowie Daten über seinen Erhaltungszustand, wie beispielsweise die Kilometerzahl, enthalten. Der konkrete Bedarf an der notwendigen Betonung von Norminformationen wird sich voraussichtlich erst im Zeitablauf durch die Judikatur ergeben und zu vergleichbaren Gesprächen wie bei der Betonung von Pflichtinformationen nach der PKW EnVKV anregen.

Ausschlaggebend sollte der Gesamterscheinungsbild der Werbebotschaft sein. Wichtig ist auch, dass die Standard-Informationen an der auffälligen Hauptwerbebotschaft teilhaben. Die Bestimmung des 6a PAngV findet keine Anwendung auf Transaktionen zwischen Unternehmer. Ebenso nicht unter 6a PAngV fällt der Falle, in dem sich die Werbemaßnahmen nur auf die vorhandene Finanzierungsmöglichkeit der Waren beziehen, z.B. durch einen Hinweis wie "Auch die Finanzierbarkeit des PKW ist möglich.

Wird jedoch dem Konsumenten die Möglichkeit gegeben, das Fahrzeug nach Ende der Leasingdauer zu kaufen oder anderweitig den Fahrzeugrestwert zu bezahlen, so ist § 6a PAngV auch auf die Bewerbung von Leasingverträgen anzuwenden. Bei der Bekanntmachung von "0,00% Jahresprozentsatz " ist strittig, ob der Werbetreibende die Bestimmungen des 6a PAngV zu befolgen hat.

Jeder, der diese Anforderungen nicht erfüllt, verhält sich extrem brenzlig. Seit dem 11. Juni 2010 bergen allein die Anforderungen an die Gestaltung und den inhaltlichen Rahmen ein hohes Maß an wettbewerbsrechtlicher Warnung und Unterlassungsklage, da es sich um wichtige Hinweise handele, die einem Konsumenten nicht entzogen werden dürften (vgl. § 5a Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 2 UWG).

Darüber hinaus werden Verstöße gegen 6a PAngV als Ordnungswidrigkeiten nach dem Wirtschaftstrafgesetz bestraft (vgl. § 10 Abs. 2 PAngV). Der Verbraucherkreditvertrag vermittelt in einem weiteren Arbeitsschritt wesentliche Verpflichtungen bei der Begründung des Kreditvertrages. Beispielsweise muss dem Konsumenten vor Vertragsabschluss eine umfassende Zusatzinformation zur Verfügung gestellt werden, die in der Form "/European Standard Information for Consumer Credits/", kurz "SECCI Form" (vgl. Anlage II der RL 2008/48/EG), bereitgestellt werden muss.

Der Verbraucherkreditvermittler muss als weitere Verpflichtung in seiner Anzeige sowie in den für den Endverbraucher vorgesehenen Dokumenten den Geltungsbereich seiner eigenen Zuständigkeiten und vor allem, ob er ausschliesslich mit einem oder mehreren Gläubigern kooperiert, angeben.

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