Basel 3

Basler 3

Basel III - Leitfaden für die neuen Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften für Banken. Was wird aus den neuen Bankvorschriften (Basel III) in Europa und Deutschland. Erst 2013 werden die ersten Basel-III-Verordnungen in Kraft treten. Core-Kapitalquote nach Basel III: Legt das Verhältnis von hartem Kernkapital zu risikogewichteten Aktiven fest. Das Fondsvermögen des Banken Fokus Basel III investiert zu mindestens 51% in Anleihen, die von europäischen Banken ausgegeben oder garantiert werden.

Das ist Basel III?

Das ist Basel III? Die Basel III-Vereinbarung beinhaltet Bestimmungen für die neue Regulierung des Banksektors. Infolge der Hypothekenkrise von 2007 haben das Financial Stability Board (FSB) und der G20-Gipfel 2010 in Seoul an der Entwicklung von neuen Massnahmen zur Stärkung des Weltbankensystems gearbeitet. Die Krisenanalyse zeigte, dass die Folgen für die Kreditinstitute auf die zu rasche Inflation der Bilanz- und Ausserbilanzgeschäfte der Institute in Kombination mit der unzureichenden Eigenkapitalqualität zurückzuführen sind.

Vor dem Hintergrund der von den Kreditinstituten eingehenden Risikoarten und deren Interdependenzen ist es erforderlich, die Eigenkapitalqualität zu erhöhen. Die Basel III wurde 2010 publiziert, aber einige Massnahmen dieser Vereinbarung müssen noch geklärt werden. Dabei haben die Vorgaben von Basel III einen erheblichen Einfluss auf die Strategien und Aktivitäten der Kreditinstitute.

Mit diesen Bedingungen soll die Bankenstabilität erhöht werden, ein Anliegen, das von einer sehr aufmerksam eingestellten Bevölkerung gefordert wird, da die Finanzmarktkrise in Gestalt eines globalen Konjunkturabschwungs zu spüren war. Die Basel III ist in drei Hauptthemen unterteilt, die von mehreren Einflussfaktoren geprägt sind. Ein Ziel von Basel III ist es, den Kreditinstituten einen verbesserten Verlustschutz zu gewährleisten, indem die Kapitalqualität verbessert wird.

Daher müssen Banken: die Eigenkapitalquote des Kernkapitals (Kernkapitalquote), d.h. der Stammaktie, und der Reserven (d.h. eine Steigerung) anheben. Abzug von Minderheitsanteilen, Anteilen an anderen Kreditinstituten und aktiven latenten Steuern vom Kernkapital. Schliesslich führt diese Massnahme zu einer Kapitalerhöhung und einer tieferen Ausschüttung für die Institute, vor allem durch eine Steigerung des Gewinnvortrages.

Um sicherzustellen, dass das Kapital wieder steigen kann, sobald es zu tief wird, werden die Kreditinstitute zur Emission von eigenkapitalkonvertierbaren Produkten angeregt. Es stellte sich heraus, dass die Eigenmittel unterlegung der Kreditinstitute während der Krisenzeit 2007 zu tief war. Die Basel III schreibt eine Erhöhung der Eigenmittelquote und ihrer Güte durch neue Regelungen vor:

Gesamtkapital: Diese neuen Massnahmen sollen für Kreditinstitute einen Anreiz zur Veräußerung von refinanzierungsfähigen Aktiva im Eigenkapitel schaffen und eine Erhöhung der Solvabilität und der Kernkapitalquoten anstreben, um so eine ansprechende Vertriebspolitik zu gewährleisten. Mit Basel III soll das Bilanzsummenwachstum der Bank unter Kontrolle gehalten werden. Die folgenden Massnahmen sind damit verbunden:

Darüber hinaus dürfte die Bank die Messlatte für diese Verschuldungsquote anheben, um gute Ratings von Rating-Agenturen und dem Gesamtmarkt zu erzielen. Basel III soll eine strukturierte Liquiditätskennzahl (Net Stable Funding Rate, NFSR) einführen, um sicherzustellen, dass die Kreditinstitute um eine solide Finanzierung bemüht sind.

Neufestlegung der Finanzierungsqualität (je nach Stabilität): Diese Anrechnung kann auch als das Maximum aufgefasst werden, in dem diese Mittel zu einem Aktivposten werden können. Hier wird die Eigenkapitalstabilität bewertet. Mit dieser Massnahme sollten die Kreditinstitute dazu veranlasst werden, ein breites Spektrum von Finanzierungsoperationen durchzuführen, um nicht von einer einzelnen Ressource abzuhängen.

Kreditinstitute müssen die Beständigkeit ihrer Bilanzressourcen (gemessen in %) und den jeweiligen Finanzbedarf aller Vermögenswerte beurteilen. In Basel III ist die Festlegung einer Mindestliquiditätskennzahl (LCR) von 100% vorgesehen. Damit wird die langfristige Liquiditätslage der Kreditinstitute verbessert. Dafür müssen sich die Banken: gegen spezifische Stress-Situationen rüsten, indem sie hochwertige flüssige Mittel erwerben, die Mittelabflüsse für einen Zeitraum von mind. 30 Tagen aushalten.

Wägen Sie die Vermögenswerte nach ihrer Beschaffenheit und Auslastung. Um die 30-tägige Solvenzanforderung zu erreichen, wird den Kreditinstituten dringend empfohlen, in qualitativ hochwertige Anlagen - jedoch mit geringeren Renditen - zu investieren. der Bedarf an Solvenz ist groß. Die Basel III-Regelungen sehen eine Kapitalerhöhung vor, um den Kreditinstituten einen verbesserten Versicherungsschutz im Trading-Buch zu gewährleisten, z.B. im Falle einer künftigen Krisensituation (das Trading-Buch bezieht sich auf alle im Bestand).

Die folgenden Massnahmen sind vorgesehen: Ermutigen Sie die Kreditinstitute, Derivatgeschäfte über Clearingstellen abzuschließen. Die Kreditinstitute sollten ermutigt werden, das Transaktionsvolumen mit anderen Kreditinstituten und Finanzinstitutionen zu beschränken. Die Handelsbücher der Kreditinstitute sollten als Ganzes auf den Prüfstand gestellt werden.

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