Anhängelast verstehen: Fahrzeugpapiere, Beladung und Führerschein
Wer mit dem Auto einen Wohnwagen oder Anhänger ziehen will, vergleicht die Werte des konkreten Fahrzeugs mit der geplanten Beladung. Die Anhängelast gibt an, wie viel Masse das Auto ziehen darf. Daneben zählen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers, die Stützlast, das Zuggesamtgewicht, die Achslasten und die Fahrerlaubnis.

Starten Sie mit dem Anhängerbedarf und prüfen Sie danach die Angaben zum Auto. Die technische Freigabe des Fahrzeugs und die Fahrerlaubnis sind getrennte Grenzen. Die technischen Grenzen des Autos gelten unabhängig von der Fahrerlaubnis.
Anhängelast der Fahrzeugvariante prüfen
Prüfen Sie vor dem Kauf, ob das Auto den Anhänger in der vorgesehenen Reisebeladung ziehen darf und noch genügend Zuladung für Personen und Gepäck bietet. Die höchste Anhängelast in einer Modellübersicht reicht für diese Entscheidung nicht aus. Motor, Getriebe, Antrieb, Ausstattung und Modelljahr können die Werte verändern.
Herstellerdatenblätter unterscheiden deshalb nach der konkreten Variante. Lassen Sie die Werte für das konkrete Kaufobjekt bestätigen und beachten Sie mögliche Einschränkungen, etwa bei Steigung oder Nachrüstung. Škoda Elroq, Datenblatt 2026 und Škoda Kodiaq, Datenblatt 2026
In der Zulassungsbescheinigung Teil I ordnen Sie die Angaben so zu: Feld D.2 bezeichnet Typ, Variante und Version. F.1 nennt die technisch zulässige Gesamtmasse des Autos, F.2 die im Zulassungsstaat zulässige Gesamtmasse. G enthält die Masse des Fahrzeugs. O.1 nennt die Anhängelast gebremst, O.2 die Anhängelast ungebremst. Die Felder 7 und 8 führen die Achslasten auf, Feld 13 die Stützlast. Prüfen Sie auch Feld 22 auf Bemerkungen und Bedingungen. Die Feldzuordnung der Zulassungsbescheinigung hilft beim Abgleich.
Bei einem Neuwagen sollten Sie die benötigten Werte für die bestellte Variante schriftlich festhalten lassen. Beim Gebrauchtwagen gleichen Sie D.2 und die Fahrzeug-Identifizierungsnummer mit den Unterlagen ab. Betriebsanleitung, Übereinstimmungsbescheinigung und Freigaben der Anhängerkupplung können zusätzliche Bedingungen enthalten. Eine nachrüstbare Kupplung erhöht die Anhängelast des Autos nicht automatisch.
Gebremst und ungebremst
O.1 und O.2 gelten für unterschiedliche Anhängerarten. O.1 ist die zulässige Anhängelast für einen Anhänger mit eigener Bremse. O.2 gilt für ungebremste Anhänger. Die höhere Zahl bei O.1 ist keine Freigabe für einen ungebremsten Anhänger.
Für ungebremste Anhänger gelten außerdem die gesetzlichen Grenzen aus § 42 StVZO. Bei den dort erfassten einachsigen Anhängern darf die Anhängelast höchstens der Hälfte des um 75 Kilogramm erhöhten Leergewichts des Zugfahrzeugs entsprechen, in jedem Fall jedoch höchstens 750 kg. Ist die Freigabe in O.2 niedriger, gilt dieser niedrigere Wert. Deshalb darf nicht jedes Auto einen ungebremsten 750-kg-Anhänger voll ausnutzen. Die Regeln stehen in § 42 StVZO.
Bei einem üblichen Wohnwagen mit Zentralachse zählt für den Vergleich mit O.1 die tatsächliche Anhängermasse abzüglich der tatsächlichen Stützlast. Die vollständige Masse des Anhängers bleibt trotzdem innerhalb seiner eigenen zulässigen Gesamtmasse. Zusätzlich gelten die gesetzlichen Grenzen für das Zugfahrzeug und die Freigabe der konkreten Fahrzeugvariante.
Die Stützlast ist die senkrechte Kraft, die der Anhänger über die Kupplung auf das Auto ausübt. Sie belastet das Auto und seine Achsen. Zugleich wird sie bei der gezogenen Anhängelast eines üblichen Zentralachsanhängers abgezogen. Sie kommt aber nicht zusätzlich zur zulässigen Gesamtmasse des Anhängers hinzu. Die Stützlast des Autos, der Kupplung und des Anhängers muss jeweils eingehalten werden; maßgeblich ist der niedrigste zulässige Wert. Der ADAC erklärt die Stützlast und ihre Grenzen.
Welche Masse zählt
Für die technische Prüfung ist die tatsächliche Masse wichtig: also das Gewicht des Autos oder Anhängers im betrachteten Beladungszustand. Die zulässige Gesamtmasse, kurz zGM, ist dagegen die eingetragene Obergrenze. Der Anhänger darf seine zGM nicht überschreiten, auch wenn die Anhängelast des Autos noch nicht erreicht ist.
Ein Auto darf einen Anhänger ziehen, dessen zGM über der Anhängelast des Autos liegt, wenn die tatsächliche gezogene Last nach Abzug der Stützlast die Anhängelast nicht überschreitet und die tatsächliche Anhängermasse innerhalb seiner zGM bleibt. Auch die übrigen Grenzen des Autos und der Kupplung müssen passen. Für den Führerschein zählt hingegen grundsätzlich die Summe der eingetragenen zulässigen Gesamtmassen, nicht das aktuelle Gewicht des Gespanns.
Beladung, Stützlast und Zuggesamtgewicht
Die Stützlast beansprucht die Zuladung des Autos. Dazu kommen Personen, Gepäck und die tatsächliche Ausstattung. Prüfen Sie außerdem die Achslasten: Eine freie Reserve bis zur zulässigen Gesamtmasse bedeutet nicht automatisch, dass dieselbe Reserve an der Hinterachse verfügbar ist. Für eine belastbare Rechnung zählt das konkrete, reisefertig beladene Fahrzeug; bei Zweifeln hilft eine Wägung.
Das Zuggesamtgewicht begrenzt die tatsächliche Masse von Auto und Anhänger zusammen. Zählen Sie die Stützlast dabei nicht doppelt: Bei einer Wägung des angekuppelten Gespanns addieren Sie die gemessenen Achslasten von Auto und Anhänger. Es kann daher niedriger ausfallen als die Summe aus maximaler Autozuladung und maximaler Anhängelast. Für Zentralachsanhänger enthält § 34 StVZO außerdem eine gesetzliche Berechnung der zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination. Eine niedrigere, fahrzeugbezogene Zuggesamtgewichtsgrenze bleibt bindend. § 34 StVZO regelt Gesamtgewicht und Achslasten.
Entscheidend ist, dass die tatsächlichen Massen, die Stützlast und die Achslasten innerhalb der jeweiligen zulässigen Grenzen bleiben und das Zuggesamtgewicht nicht überschritten wird.
Für Starrdeichsel- und Zentralachsanhänger bis 3,5 t zGM nennt § 44 StVZO als gesetzliche Mindeststützlast 4 Prozent der tatsächlichen Anhängergesamtmasse, wobei gesetzlich höchstens 25 kg als Mindestanforderung verlangt werden. Das ist keine Empfehlung für eine bestimmte Stützlast oder Beladung. Maßgeblich bleiben die Herstellerangaben und die zulässigen Werte der beteiligten Teile. § 44 StVZO zur Stützlast.
Führerschein B, B96 und BE
Für die Fahrerlaubnis werden grundsätzlich die eingetragenen zulässigen Gesamtmassen von Auto und Anhänger addiert. Die Stützlast wird dabei nicht abgezogen. Die Regeln für die hier betrachteten Pkw-Gespanne fasst die Fahrerlaubnis-Verordnung in § 6 zusammen.
| Fahrerlaubnis | Regel |
|---|---|
| B mit Anhänger bis 750 kg zGM | Zugfahrzeug bis 3.500 kg zGM, zusammen höchstens 4.250 kg zGM |
| B mit Anhänger über 750 kg zGM | Summe der zGM höchstens 3.500 kg |
| B mit Schlüsselzahl 96 | Anhänger über 750 kg zGM; Summe der zGM über 3.500 bis höchstens 4.250 kg |
| BE | Zugfahrzeug der Klasse B und Anhänger bis 3.500 kg zGM |
Bei einem Anhänger über 750 kg zGM müssen die gesetzlichen Voraussetzungen der jeweiligen Fahrerlaubnis erfüllt sein. Auch mit B96 müssen sämtliche technischen Fahrzeuggrenzen eingehalten werden. Weniger zu laden ändert die eingetragenen zGM für die Führerscheinprüfung nicht. Für ältere Führerscheine und individuelle Eintragungen ist die persönliche Berechtigung gesondert zu prüfen.
Für die Auswahl
- Beginnen Sie beim Anhänger: Erfassen Sie seine zulässige Gesamtmasse und die tatsächliche Masse mit der geplanten Beladung.
- Prüfen Sie die genaue Fahrzeugvariante: O.1 und O.2, Zuggesamtgewicht, Stützlast und Achslasten müssen für das konkrete Auto passen.
- Ziehen Sie die Stützlast richtig ab: Bei einem üblichen Zentralachsanhänger zählt für die gezogene Anhängelast die tatsächliche Anhängermasse minus Stützlast; die Stützlast belastet zugleich das Auto.
- Trennen Sie Technik und Führerschein: Für die technische Anhängelast zählt die tatsächliche Belastung, für B, B96 und BE grundsätzlich die Summe der eingetragenen zGM.
Häufige Fragen
Darf ein Auto einen Anhänger ziehen, dessen zGM über der Anhängelast liegt?
Ja, wenn die tatsächliche gezogene Last nach Abzug der Stützlast die Anhängelast nicht überschreitet und die tatsächliche Anhängermasse innerhalb der zGM des Anhängers bleibt. Zuggesamtgewicht, Stützlast, Achslasten, weitere Freigaben und Fahrerlaubnis müssen ebenfalls passen.
Zählt die Stützlast zur Anhängermasse oder zum Auto?
Sie bleibt Teil der vollständigen Anhängermasse und belastet im angekuppelten Zustand das Auto. Bei einem üblichen Zentralachsanhänger wird sie für die gezogene Anhängelast abgezogen. Zur zulässigen Gesamtmasse des Anhängers kommt sie nicht zusätzlich hinzu.
Darf jedes Auto einen ungebremsten 750-kg-Anhänger ziehen?
Nein. O.2 kann eine niedrigere Anhängelast vorgeben. Zusätzlich gelten die gesetzlichen Anforderungen aus § 42 StVZO, darunter die Berechnung anhand des Leergewichts des Zugfahrzeugs und die Obergrenze von 750 kg.
Reicht B96 für eine Kombination mit hoher zGM?
B96 erlaubt bei einem Anhänger über 750 Kilogramm eine Summe der zulässigen Gesamtmassen von über 3.500 bis höchstens 4.250 Kilogramm. Die technischen Grenzen des Autos und Anhängers gelten unabhängig davon weiter.


