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Kredit oder Leasing Rechenbeispiel
Berechnungsbeispiel Kredit oder LeasingLeasen oder Kaufen - oder beides
Im Laufe der Zeit muss jeder Entrepreneur mehrere Entscheide über den Austausch oder die Erneuerung seiner Einrichtungen oder seines Fahrzeugparks treffen. Hier wollen wir Ihnen an dieser Stelle keine Beispiele für Berechnungen zeigen, die Sie fachkundig bei Ihrer Bank beziehen oder in Schulbüchern nachlesen können. Bei der Strukturierung von Betriebsergebnis und Steueraufwand hat der Erwerb gegenüber dem Leasing Vorzüge, da der Entrepreneur im gesetzlichen Umfang über die Abschreibung selbst bestimmen kann.
Wenn er den erworbenen Vermögenswert wie gewohnt über die normale Lebensdauer hinaus verwendet, profitiert er auch von stillen Einlagen, die den Unternehmenswert steigern. Dieser Flexibilitätsvorteil ist beim Leasing nur in geringem Masse gegeben, da Mietmodelle auf vielen Randbedingungen basieren. Bei der Anschaffung aus liquiden Mitteln führt der Entrepreneur zu einem Mittelabfluss, der je nach Beschaffungsumfang und der Lage des Unternehmen in seiner (erwarteten) Unternehmensentwicklung zu einem Engpass in der Liquidität führt, der durch Leasing zu vermeiden gewesen wäre.
Vor allem in Zeiten einer optimistischen Unternehmensplanung ist es oft so, dass Entrepreneure zu viel für laufende Investments ausgeben und den notwendigen Puffer für die bevorstehende Erweiterung nicht einhalten. Wird dagegen eine Investition von Kreditfonds gekauft, kommt es zunächst zu einer Beurteilung der Bonität mit den Konsequenzen, die wir bereits in unserem Abschnitt "Aktuell & nützlich" im Artikel "Basel III und deutscher Mittelstand" dargestellt haben.
Abhängig von der Zusammensetzung der Vermögenswerte eines Unternehmen und den bestehenden Verbindlichkeiten kann das beabsichtigte Beschaffungsprojekt das Unternehmensrating beeinträchtigen, da die finanzierende Kreditbank in erster Linie dazu angehalten ist, den Kredit als risikobehaftet zu beurteilen. Darüber hinaus ist zu befürchten, dass das Darlehen über die zu erwerbende Investition hinaus gesichert werden kann, z.B. durch eine Grundschuld auf Privatgrundstück im Besitz der Unternehmensfamilie.
Der Abschluss eines Leasingvertrags hingegen belasten die Bonität der Gesellschaft nicht, da die Leasinggesellschaft den betreffenden Vermögenswert erwirbt und ihn in der Regelfall mit Kredit finanziert und damit auch sichert. Das Beschaffungswesen belasten daher nur die Bonität des Vermieters. Generell sollte man wissen, dass Leasing nicht billiger ist als die Finanzierungen, trotz oft angeblich reizvoller Offerten.
Nur am Ende einer Leasingdauer, wenn auch die Schlusszahlung festgelegt ist, kann ein Leasinggeschäft vollumfänglich mit einem Finanzangebot an den Entrepreneur zu Laufzeitbeginn abgeglichen werden. Darüber hinaus ist es nicht möglich, den Leasinggegenstand während der Vertragslaufzeit aus dem Mietvertrag zu kaufen, da im Mietvertrag keine Sondertilgung erfolgt.
Sofern nicht von Anfang an ein Kaufrecht eingeräumt wurde, geht das Mietverhältnis in jedem Fall davon aus, dass der Leasinggegenstand am Ende seiner Nutzungsdauer in das Vermögen des Vermieters übergegangen ist. Ist am Ende der Vertragslaufzeit ein Kaufvertrag abgeschlossen, so trägt der Mieter ein Restrisiko. Eine Restwertverrechnung erfordert einen gewissen Konditionszustand und eine vorberechnete Kilometerleistung in Fahrstunden oder Fahrkilometern.
Bei Kritik an der Bedingung oder wenn das System stärker als erwartet in Anspruch genommen wurde, wird die letzte Rate dementsprechend ungünstig sein. Das trifft umso mehr zu, wenn der Mietvertrag ein Angebotsrecht hat. Dabei ist der Mieter zum Kauf des Vermögenswertes vom Vermieter angehalten, wenn der Vermieter ihn ihm "anbietet", d.h. auferlegt. Eine solche Sachlage ist nicht mit dem Recht des Mieters auf Kauf zu vergleichen, da es unwahrscheinlich ist, dass der Vermieter den Vermögenswert an das Konzernunternehmen weitergibt, wenn er anderweitig veräußert werden kann.
So stellt z. B. bei einem Technologiewechsel das Ausschreibungsrecht des Vermieters ein Gefährdungspotenzial für den Entrepreneur dar. Darüber hinaus gibt es auch Leasingverträge, die ausschließlich auf der Berechnung von Laufzeiten wie z. B. Fahrstunden oder Kilometer basieren und keine Risken in Gestalt von Restwerten oder Ausschreibungsrechten aufzeigen. Rechnungsmodelle gehen bei der Bestimmung von Anfangs-, Leasing- und Schlussraten von einer vorkalkulierten Inanspruchnahme aus.
Wenn das System am Ende mehr Arbeitsstunden auf dem Meter hat oder wenn das Auto mehr Kilometern auf dem Tachometer hat, ist eine zusätzliche Zahlung zu leisten. Bei einem solchen Abrechnungsmodell sollten Sie als Unternehmen auf Steuerfreibeträge oder Befreiungsgrenzen achten, die ein Leasingofferte enthalten kann. Steuerfreibeträge bedeuten eine gewisse Toleranzschwelle, um die Nutzungsgrenze kostenlos zu überschreiten.
Darüber hinaus müssen viele weitere Faktoren berücksichtigt werden, um den Erwerb und die Finanzierung eines Vermögenswertes mit dem mögl. Leasing dieses Vermögenswertes zu verbinden.