Kreditnehmer

Darlehensnehmerin

Kreditnehmer ist eine Person oder ein Unternehmen, die einen Vertrag (in der Regel mit Banken) abschließt, um Mittel oder Kreditnehmer vorübergehend zur Verfügung zu stellen. Sie als Darlehensnehmer sind verpflichtet, den Darlehensbetrag zurückzuzahlen. Die Restschuld-Versicherung dient als Sicherheit, wenn der Kreditnehmer stirbt. Die Hauptverpflichtung des Kreditnehmers ist die Rückzahlung von Kapital und Zinsen.

Kreditnehmerin

Der Kreditnehmer (Kreditnehmer oder Schuldner) ist eine physische oder rechtliche Personen, die ein Darlehen beantragen und damit ein Schuldenverhältnis ( 241 BGB) mit dem Darlehensgeber eingehen. Der Kreditnehmer hat dem Darlehensgeber bis zum Ende der vertraglich festgelegten Frist den vollen Forderungswert - in der Regel zuzüglich zugesagter Verzugszinsen - zurückzuerstatten.

Für den Erhalt eines Darlehens muss der Bewerber mündig sein und über ein geregeltes Gehalt mitbringen. Im Inland haben 7,4 Mio. Menschen einen Antrag auf ein Darlehen gestellt und dieses gewährt bekommen. Wenn der Kreditnehmer weitere Sicherheit anbieten kann, steigt die Eintrittswahrscheinlichkeit für das Darlehen. Angaben zur Kreditwürdigkeit des Schuldners sind in seiner Schufa-Buchung zu entnehmen.

Auf diese Weise kann der Darlehensgeber die Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls besser beurteilen. Der Darlehensvertrag ist für den Darlehensnehmer von Bedeutung. Alle vertraglichen Bedingungen, die beide Seiten einhalten müssen, sind in dieser Vereinbarung festgelegt. Die Kreditvereinbarung muss dem Kreditnehmer in einer für ihn verständlichen Weise erklärt werden und er muss jeden Einzelpunkt und seine Konsequenzen verstehen.

Von zentraler Relevanz sind vor allem der Zins, die Laufzeiten und Rückzahlungsmodalitäten sowie die Bearbeitungsentgelte. Der Kreditnehmer erfüllt aus einer vertragsmäßigen oder rechtlichen Verpflichtung die Leistungsverpflichtung (oder Gegensteuerungsverpflichtung bei Vertragsabschlüssen nach § 433 Abs. 2 BGB). Die Kreditnehmer werden auf der Aktivseite unter den kurzfristigen Vermögenswerten als kurzfristige Vermögenswerte unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung ausgewiesen.

Ein Credit (lat. credere = glauben) ist der Ausdruck, der zur Beschreibung der Fremdkapitalfinanzierung mittels Bargeld oder Sachmitteln über einen bestimmten Zeitabschnitt zu vorherbestimmten Bedingungen einschließlich der Verzinsung als Ausgleich dient. Die Kreditvergabe erfolgt in der Regelfall durch Kreditinstitute gegen Stellung von Sicherheiten. In der Volksmundsprache wird der Gutschrift gleichbedeutend mit dem Gutschriftverfahren genutzt, weicht aber rechtlich von diesem ab: Im Unterschied zum Gutschriftverfahren, das sich nur auf die Geldvergabe beschränkt, umfasst der Kreditbegriff weitere Kreditformen wie den Akzeptanzkredit, den Bürgschaftskredit und den Discountkredit.

Unter anderem sind Darlehen durch verschiedene Fälligkeiten gekennzeichnet. Die kurzfristigen Darlehen haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr, die mittelfristigen Darlehen zwischen einem und vier Jahren und die langfristigen Darlehen eine Laufzeit von mehr als vier Jahren. Es wird auch zwischen Privatkrediten und Hypothekarkrediten differenziert (siehe auch Hypothekarkredite) - während der Privatkredit auf die Kreditwürdigkeit des Schuldners überprüft und ggf. als Blankokredit oder gegen Sicherheiten bewilligt wird, ist der Hypothekarkredit durch Hypotheken abgesichert (siehe Hypothekarkredit).

Andere Differenzierungsmerkmale sind das Volumen des Kredits, Größe und Typ der Sicherheiten, der Rückzahlungsstatus, der Kreditgeber/Kreditnehmer, die Ausgestaltung des Kredits und der Zweckbestimmung. Es besteht auch die Moeglichkeit, von mehr als einer Seite ein Darlehen zu bekommen - was sich aufgrund der Risikodiversifikation in niedrigen Zinssaetzen widerspiegelt. Detaillierte Ausführungen zu weiteren Krediten (Organkredite, Immobilienkredite, Personalkredite, Rahmendarlehen, Ratenkredite, Tages- und Kontokorrentkredite) sind in der entsprechenden Buchung zu entnehmen.

Darlehen werden prinzipiell nur an Kreditnehmer vergeben, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Schufa) geprüft wurden. Gleichwohl gibt es Alternativen zur Finanzierung, die es erlauben, ein Darlehen auch außerhalb der Grenzen der Schufa aufzubringen. Es werden nicht die bisherigen Schufadaten verwendet, sondern die momentane Solvenz des Anleihenehmers. Alle Kreditinstitute in Deutschland sind gesetzlich dazu angehalten, bei der Kreditvergabe die Kreditwürdigkeit des Bewerbers zu prüfen.

Darlehen ohne Schufa-Abfrage sind in der Praxis mit hohem Zinsniveau behaftet. Verwarnung ist bei Providern angebracht, die für die Vermittlung von Credits eine Vorabgebühr erheben, da das Darlehen oft nicht nachträglich ausbezahlt wird. Juristisch gesehen erscheint es dem Kreditnehmer in diesem Falle schwer. Die starke Forderung nach Darlehen ohne sie ist laut sie mit der Furcht vor Negativmeldungen verknüpft - aber das erscheint in den meisten Faellen unbegruendet: Die Fahne berichtet im Jahr 2015 ueber 90% Plus.

Der Verleiher (Verleiher 491 ff. BGB oder Gläubiger) ist eine physische oder rechtliche Einheit, die dem Darlehensnehmer ein Darlehen zu festen Bedingungen im Gegenzug für eine Bürgschaft vergibt. Daraus ergibt sich ein Anspruch gegen den Zahlungspflichtigen, der über eine feste Frist, in der Regelfall zuzüglich Verzugszinsen, erfüllt wird (§ 241 BGB).

Das Bonitätsrisiko liegt bei dem Darlehensgeber, da der Darlehensgeber im Falle der Insolvenz des Darlehensnehmers auf seine Sicherheit angewiesen ist. Zur Beurteilung der Ausfallswahrscheinlichkeit und zur Risikominimierung prüft der Kreditor die Bonität des Darlehensnehmers, zum Beispiel mittels einer Schufa-Abfrage. Die Kreditgeberin ist verpflichtet, dem Kreditnehmer die vertraglichen Bestimmungen, d.h. die individuellen Vertragsinhalte und die Konsequenzen, im Detail zu erläutern (§ 491a Abs. 3 BGB).

Als Kreditanstalt gilt ein Dienstleistungsunternehmen, das gewerbliche Geschäfte tätigt. In der sprachlichen Anwendung ist der Terminus Datenbank mit dem Terminus Kreditanstalt zu vergleichen. In §1 KVG (Kreditwesengesetz) ist die gesetzliche Begriffsbestimmung eines Kreditinstitutes zu finden und geht von drei Merkmalen aus: 1) Das Kreditunternehmen ist ein Unternehmertum 2) Es führt zumindest ein Kreditgeschäft im Sinn des KVG 3) Es gibt einen bestimmten Rahmen des Bankgeschäfts, den es durchführt.

Die Aufgabe der Institute, im weiteren Sinn auch Bankgeschäft genannt, umfasst die Erledigung des Zahlungsverkehrs, den Erhalt von Depots, die Gewährung von Bankkrediten und Anleihen sowie die Erledigung von Wertpapier- und Emittentstransaktionen. Je nach ihrer Funktion können die Kreditanstalten in große Gruppen eingeteilt werden, darunter Notenbanken, Universaltitelbanken, Spezialbanken und andere Kreditanstalten.

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