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Verbraucherdarlehen Zinsen
Konsumentenkredite ZinsenBGH: Bestimmungen über Zinsbegrenzungsprämien für Konsumentenkredite sind wirkungslos.
Das Bundesgericht verstärkt einmal mehr den Rückhalt der Verbraucher. Der BGH hat mit Beschluss vom 6. Mai 2018 so genannte Zinssicherungsentgelte oder Zinsbegrenzungsprämien in Verbraucherkreditverträgen für nichtig erklärt (Az.: XI ZR 790/16). Der BGH hat klargestellt, dass solche Bestimmungen den Kunden unzumutbar diskriminieren. Bei wieder steigenden Zinsen kann die Zinsbelastung von Krediten mit variabler Verzinsung stark anwachsen.
Aus diesem Grund wird von den Kreditinstituten oft eine Obergrenze für Kredite mit variablen Zinssätzen angeboten, die ungeachtet der aktuellen Zinsentwicklung eingehalten werden darf. Allerdings erhebt die BayernLB in der Regelfall Zinssicherungskosten oder eine Zinsbegrenzungsprämie, die unmittelbar nach Abschluss des Vertrages zur Zahlung ansteht. Bei vorzeitiger Rückzahlung des Darlehens durch den Darlehensnehmer kann dieser jedoch keine proportionale Rückzahlung der dafür gezahlten Prämien nachfragen.
Bei einer Zinsobergrenze kann die Hausbank potenzielle zusätzliche Erträge verlieren. Andererseits schützt sie sich mit der Zinsobergrenze-Premium. Der BGH stellte jedoch fest, dass es sich hierbei um eine von der Laufzeit des Darlehens unabhängige Zusatzgebühr handelte, da der Auftraggeber im Falle einer verfrühten Kündigung des Darlehensvertrages keinen Anrechnungsanspruch auf eine proportionale Beitragsrückerstattung hatte.
Dies sei ein unangemessener Nachteil für den Konsumenten und die entsprechenden Bestimmungen seien daher ineffizient. Das urteilten die Karlsruheer Ermittler. "â??Nach dieser Grundsatzentscheidung des BGH fÃ?r Konsumenten gibt es die Möglichkeit, die zahlte ZinscapprÃ?mie zurÃ?ckzufordernâ??, erklÃ?rt Handwerksmeisterin Manon Linz, Fachanwalltin fÃ?r Bank- und Kapitalmarktrecht und Arbeitnehmerin Andreas Schuster von der gleichnamigen Rechtsanwaltskanzlei CLLB.
Gegenstand mit Tagesverbraucherkredit
Mit der KfW hatten die Kreditanstalten zur Umfinanzierung Kreditverträge mit der KfW vereinbart, die auch einen Abzug von 4% des nominalen Kreditbetrages zugunsten der KfW vorsehen. In den Tatsachenfällen waren die Verfahren aller Kreditnehmer ergebnislos. In den drei Faellen, in denen die Kreditvertraege vor dem Stichtag 31. Dezember 2010 zustande kamen, lehnte der Zivile Senat die Ueberarbeitung der Kreditnehmer ab.
Im Rahmen des Verfahrens, das auf einem nach diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Kreditvertrag beruhte, wurde das Beschwerdeurteil aufzuheben und das Beschwerdeverfahren an den Berufungsgerichtshof zurÃ? Die folgende strittige Abzugsklausel wurde im Rahmen des Verfahrens XI ZR 454/14 in den zwischen den Klägern und dem Kreditunternehmen abgeschlossenen Kreditvertrag aufgenommen: "Es wird ein Abschlag (Abzug vom Nominalbetrag des Kredits) von 4,00 % berechnet".
"Die Kreditnehmer betrachten diese Bestimmung als ineffektiv. Das Nachbessern der Kreditnehmer gegen die Zurückweisung ihres Anspruchs auf Erstattung des abgezogenen Betrages war gescheitert. Der klagende Kreditnehmer hat aufgrund der Wirksamkeit der strittigen Bestimmung keinen Rückzahlungsanspruch auf den Abzugsbetrag gemäß 812 Abs. 1 S. 1 BGB*. In der fraglichen Bestimmung sind zwei getrennte Bestimmungen enthalten.
Ein wirtschaftlicher Vorzug ist die den Kreditnehmern in der Bestimmung zugestandene Rückzahlungsmöglichkeit des Förderkredits, auf die 502 BGB in der ab dem Stichtag 31. Dezember 2010 anwendbaren Version nicht anwendbar ist, zu jeder Zeit während der Laufzeit des Kredits, ohne dass zur Erfüllung der gesetzlich abgesicherten Verzinsung des betreffenden Kreditinstitutes eine Vorauszahlungsstrafe (Risikoprämie) zu entrichten ist.
Ist in der Bestimmung auch eine Verarbeitungsgebühr von 2 v. H. vorgesehen, ist dies eine kontrollierbare Nebenpreisvereinbarung.
Die Tatsache, dass diese Ausgaben nicht direkt dem betreffenden Institut zugerechnet wurden, sondern von diesem an einen Dritten, in diesem Fall die KfW, zu ersetzen sind, verändert nichts an der Kontrollierbarkeit der Bestimmung.
In Übereinstimmung mit diesen Prinzipien lehnte der Zivile Senat auch die Überarbeitung der Kreditnehmer im weiteren Vorgehen ZR 63/15 und ZR 73/15 ab, da objektiv vergleichbare Bestimmungen in die dort abgeschlossenen Kreditverträge aufgenommen wurden. Im Rahmen des Verfahrens Nr. 16 ZR 96/15 hob der Zivile Senat das Beschwerdeurteil auf und verwies die Sache zur erneuten Anhörung und Entscheidungsfindung an das Beschwerdegericht zurück.
Die diesem Prozess zugrunde liegenden Kreditverträge wurden nach der Inkraftsetzung des Verbraucherkreditrichtlinie-Umsetzungsgesetzes am 12. Mai 2010 abgeschlossen. Ein Kreditnehmer ist nach dem neuen 500 Abs. 2 BGB dazu befugt, seine Verpflichtungen aus einem Verbraucherkreditvertrag ganz oder in Teilen durchzusetzen. In dem nachteiligsten Falle nach § 502 Abs. 1 Nr. 1 Nr. 1 Nr. 1 Nr. 1 Nr. 1 Nr. 1 Nr. 1 Nr. 2 Nr. 2 Nr. 2 Nr. 2 Nr. 2 Nr. 2 Nr. 2 Nr. 2 Nr. 2 Nr. 2 Nr. 2 Nr. 2 Nr. 2 Nr. 2 Nr. 2 Nr. 2 Nr. 1 Nr. 1 Nr. 1 Nr. 1 Nr. 1 Nr. 1 Nr Nr Nr Nr 2 Nr 2 Nr 2 Nr 2 Nr 2 Nr 1
Dementsprechend würde die Bestimmung bei der Preisgestaltung des Freistellungsaufschubs von der vorzeitigen Rückzahlungsentschädigung zum Nachteil des KlÃ?gers von 502 Abs. 1 BGB abweicht und der inhaltlichen Kontrolle nach AGB-Recht nach  307 Abs. 3 S. 1 BGB unterworfen sein.
Weil das Beschwerdegericht jedoch keine konkreten Erkenntnisse darüber hat, ob der derzeitige Kreditvertrag ein Verbraucherkredit ist, kann nicht endgültig festgestellt werden, ob 500 Abs. 2 und 502 Abs. 1 BGB für das aktuelle Kreditgeschäft gelten.
Die Kreditgeberin kann im Falle einer vorgezogenen Tilgung eine entsprechende Verzugsentschädigung für den direkt mit der vorgezogenen Tilgung verbundenen Verlust fordern, wenn der Kreditnehmer zum Rückzahlungszeitpunkt Zinsen zu einem bei Vertragsschluss festgelegten festen Kreditzins schuldet. der Kreditnehmer ist verpflichtet, die Zinsen zu zahlen.
Sofern nicht anders angegeben, dürfen die Bestimmungen der 491 bis 510 nicht zum Schaden des Konsumenten geändert werden.