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Berliner Sparkasse Kredit Aufnehmen
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Ein wünschenswerter Begleiterscheinung ist der Abbau von organisierten Kernbediensteten, um zukünftige Streiks zu verhindern und die Gehälter in allen Bereichen reduzieren zu können.
Ein wünschenswerter Begleiterscheinung ist der Abbau von organisierten Kernbediensteten, um zukünftige Streiks zu verhindern und die Gehälter in allen Bereichen reduzieren zu können. Die großen Banken und Unternehmen nutzen konforme Kanzleien, um ihre Plünderungen rechtlich zu sichern; ungeschulte oder kranke politische Entscheidungsträger, die nach kurzfristigen Privatisierungserfolgen suchen, ohne die Langzeitfolgen zu beachten, und Einrichtungen wie die EU-Kommission, die nie eine Chance verpassen, die Privatisierung staatlicher Waren im Sinne des Big Business zu forcieren.
Die Zusammenarbeit der einzelnen Beteiligten und die Kunstgriffe, mit denen sie die Privatisierungen auch in den Gebieten mit hohem Widerstand gegen den Verkauf von öffentlichen Gütern vorantreiben, werden im Nachfolgenden am Beispiel der Berliner Sparkasse aufzeigen. In Deutschland ist das Drei-Säulen-Modell, bestehend aus Sparern, Genossenschafts- und Privatbankiers, den großen Privatbankiers längst ein Rätsel auferlegt worden.
Denn sie behindert die Übernahmen von Skandinavien und steht damit einer Konzentration von Macht auf dem dt. Finanzmarkt entgegen. Die Tatsache, dass es im Privatkundengeschäft deutscher Kreditinstitute unter dem Wettbewerb der Sparbanken leidet und damit nicht in die Nähe der Resultate ihrer Auslandskonkurrenten kommt" (Handelsblatt 3.8. 04) ist ein Vers, den die dt. Banklobby bei jeder Gelegenheiten anführt.
Dagegen ist in Deutschland der Widerwillen gegen die Privatisierungen der Sparbanken nach wie vor groß. Im Jahr 2005 wurden nach einer Entscheidung der EuropÃ?ischen Komission die staatlichen Garantien fÃ?r öffentliche Kreditanstalten aufgehoben, was die Sparbanken und Raiffeisenbanken zwang, ihre GeschÃ?ftspolitik stÃ?rker an den Ertragserwartungen der KapitalmÃ? Doch damit nicht genug: Die EUKommission prüft zurzeit die Wiederaufnahme des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland, das seit 2003 ausgesetzt ist und zur Genehmigung durch die privaten Sparbanken beitragen könnte.
Kernstück des Prozesses ist das in 40 Kreditwesengesetz (KWG) festgeschriebene Monopol auf den Sparkassennamen, das den Begriff "Sparkasse" dem Öffentlichen Sektor vorbehält. Gemäß Art. 295 EU-Vertrag ist es der EU-Kommission verboten, in das Eigentumssystem eines EU-Mitgliedstaates einzugreifen, und die EU-Bankenrichtlinie sieht auch vor, dass der Name "Sparkasse" nur an bestimmte Institute vergeben werden darf.
Grund für die erneute Initiative der EUKommission ist der für 2007 vorgesehene Vollzug des Verkaufs der Berliner Sparkassen. Dass die Europäische Kommision dem Bundesland Berlin eine Verpflichtung zum Kauf der Bank Sarasin aufzwingen könnte, ist auf die Schuldigen des Berliner Bankskandals zurückzuführen. In den 90er Jahren nutzten sie die Bank, um ihren Politik- und Geschäftsfreunden wenig Geld und Kredite zur Verfügung zu stellen und hochrentable Immobiliensondervermögen an rund 70.000 Investoren zu zum Teil unmoralischen Bedingungen (von Steuerverlusten über langfristige Mietbürgschaften bis hin zu dem Recht, sie am Ende der Frist zum Nennwert zurückzugeben) aufzulegt.
Aus diesen Geschäften wurden Gefahren und Schäden auf den öffentlichen Teil der Berliner Bank übertragen. Mit der Vergesellschaftung der Schäden setzte im September 2001 ein, als das Bundesland Berlin der Bank eine Kapitalzufuhr von 1 755 Millionen zuteil wurde. Weil diese Mittel zur Abwendung des Konkurses nicht ausreichten und das Bundesbankaufsichtsamt (BAKred, heute BAFin) im Nov. 2001 mit der Auflösung der Bank zu drohen schien, verabschiedete das Berliner Repräsentantenhaus am 9. April 2002 das Risikoabschirmgesetz, wonach vom Bundesland bis zu 21,6 Mrd. E. aus Forderungsausfällen, Abschreibungen von Grundstücken usw. eingegangen wurden.
Zu denjenigen, die für die Schäden der Bankesellschaft aufkommen mussten, gehörten die Mitarbeiter des Bundeslandes Berlin, deren Gehälter und Zulagen um im Durchschnitt zehn Prozentpunkte gekürzt wurden. Nach Angaben des Berliner Senats führt dieser "Solidarpakt", zu dem er nach dem Ausscheiden des Bundeslandes Berlin aus dem Unternehmerverband gezwungen wurde, zu einer weiteren Senkung der Personalkosten um 250 Mio. im Jahr 2003 und um je 500 Mio. in den Jahren ab dem Jahr 2004: Wie zu befürchten war, hat die Förderung der Belgischen Staatsbürgergesellschaft durch das Bundesland Berlin die Wettbewerbsbehörden in Brüssel in Anspruch genommen.
Die staatliche Beihilfe wurde anschließend von der EU-Kommission gebilligt, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Bankengesellschaft mehrere Tochterunternehmen veräußert und selbst im Jahr 2007 veräußert wird. Die Berliner Sparkasse, die zur Bankengruppe der Gesellschaft gehört, könnte damit die erste öffentlich-rechtliche Institution in Deutschland sein, die von Privatanlegern aufgekauft wird. Nach wie vor ist § 40 KWG anwendbar, der es Privatbanken nicht gestattet, eine Sparkasse zu errichten.
Würde im Rahmen des Bieterverfahrens eine Privatbank ins Spiel kommen, müsste die übernommene Hausbank daher unter einem anderen Namensgeber fortgeführt werden. Der Berliner Ständerat hat mit dem Berliner Rettungsbankgesetz, das seit Juli 2005 in Kraft ist, versucht, das Mögliche möglich zu machen: De-facto sollte die Sparkasse privatisieren werden, aber die öffentliche Außenfassade und damit der Namensgeber sollten erhalten werden.
Dazu wurde die Sparkasse in eine teilweise rechtsfähige Einrichtung und die LB Berlin in eine AG verwandelt, die vom Bundesland Berlin mit dem Eigentum an der Sparkasse betraut wurde. Hervorzuheben ist also, dass die Sparkasse eine öffentlich-rechtliche Institution ist, aber unter dem Schirm einer AG steht, die von Privatanlegern erworben werden kann.
Es ist jedoch fragwürdig, ob das Berliner Savings Banks Act rechtlich durchsetzbar ist. Obwohl es in diesem Recht einige Absätze gibt, die der Sicherung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung der Berliner Sparkasse dienen sollen, enthält das Recht keine Bestimmungen, die für die Berliner Sparkasse nicht bindend sein sollen. Die Berliner Sparkasse besitzt als Teilrechtsinstitut jedoch kein eigenes Kapital, und die von der Sparkasse erwirtschafteten Erträge sollen auch in die Tasche des Privatanbieters einfließen.
Hierin liegt das Problem: Eine Gewinnausschüttung einer Sparkasse an Privatpersonen ist mit 40 KW nicht zu vereinbaren. Danach müssen die Mehrerträge einer Sparkasse entweder bei der Institution bleiben oder für gemeinnützige Zwecke genutzt werden. Weil jedoch kein Privatanleger auch nur einen einzigen müde Euros für eine Institution ausgeben darf, die ihre Profite nicht verteilen darf, bat Senator Sarrazin die Bundesanstalt in einem Schreiben, ihre Position zu überprüfen.
Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Berliner Sparkasse ihre Erträge bereits in der vergangenen Zeit seit Bestehen der börsenotierten Bank Gesellschaft im Jahr 1994 an die Bank ausgezahlt hat. "Sollte 40 Abs. 40 RG die gewinnorientierte Nutzung von Mehrerlös verlangen und gleichzeitig jegliche Ausschüttung an Privateigentümer ausschließen, hätte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht seit der Entstehung des BankgesellschaftKonzerns illegal agiert und sich die Frage stellen müssen, warum sie seit zehn Jahren nicht gegen die Benützung der Benennung "Berliner Sparkasse" eingetreten ist.
Es stimmt, dass auch die Neugründung der Bank Gesellschaft Berlin AG gegen anwendbares Recht verstößt und dass die opake Unternehmensstruktur der Bank und die daraus folgende katastrophale Mischung aus Privatinteressen und Haftpflichtgarantien zu dem Bankenspektakel führte. Gerade aus diesem Grunde hat er das für den Binnenmarkt zuständige Kommissionsmitglied McKreevy aufgefordert, das betreffende Vertragsverletzungsverfahren gegen das Namens-Monopol der Sparkasse wieder einzuleiten.
Offensichtlich sind die unkalkulierbaren Konsequenzen, die eine Sparkassenprivatisierung für den Mittelstand, die Arbeitnehmer und die Konsumenten in ganz Deutschland haben würde, für den Berliner Bürgermeister weniger interessant. Das kontroverse Berliner Rettungsbankgesetz wurde von der Anwaltskanzlei Freshfields, Berlin, Brückhaus, Berlin, als " eine der besten Adressaten für Milliardengeschäfte " entwickelt, die "über Beraterverträge mit dem Verband der Deutschen Banken und vielen Grossbanken in engem Zusammenhang steht".
Beim Sparkassengesetz haben die Rechtsanwälte von FRESHFIRE auch die Rolle übernommen, den Berliner Stellvertretern in Verhandlungen das Recht zu erläutern. Mit der kürzlich erfolgten Wohnungsprivatisierung Dresdens hatte das Unternehmen auch die Nase vorn: Es beriet die Landeshauptstadt Dresden bei der Veräußerung ihrer kommunalen Geschäftsanteile an der WOBA Dresden mit.
"Zu diesen Modellprojekten gehören die geplante privatwirtschaftliche Sanierung der Berliner Sparkasse, die Sanierung von Kliniken in Hessen und Hamburg, die Sanierung von Wasserwerken, Kommunalbetrieben und Flugplätzen sowie die teilweise Sanierung von Bundesbanken. Mit kontroversen Privatatisierungen und Public Private Partnerships (PPPs) hat sich das Unternehmen auch im internationalen Umfeld einen guten Ruf erworben.
Das Hauptmerkmal der geplanten Privatisierungen der Berliner Sparkasse liegt in einem Konzept, das bereits bei der Teilliquidation der Berliner Mineralwasserbetriebe getestet wurde. Der Berliner Bürgermeister wurde in beiden Verfahren von Frehsfields-Anwalt Benedikt Wolfers unterstützt. Laut Wolfgang ist dieses Verfahren besonders geeignet, wenn die öffentlich-rechtliche Variante offensichtliche ökonomische Vorzüge gegenüber der privat-rechtlichen Variante hat oder wenn es zu viel Widerstand gegen eine völlige Vollprivatisierung gibt.
Auch die 1999 in einem Geheimvertrag zwischen der damals Finanz-Senatorin Annette Fugmann-Heesing (SPD) und den Gruppen RWE und Veolia (ehemals Vivendi) regulierte Teilliquidation der Berliner Wasserversorger (BWB) war wie das neue Zinsbesteuerungsgesetz rechtlich und kontrovers. Zur Ermöglichung der privatwirtschaftlichen Verwertung unter Beibehaltung der öffentlich-rechtlichen Form wurde damals eine Holdinggesellschaft gegründet, die nach dem Beispiel der Berliner Bankengesellschaft AG sowohl eine öffentlich-rechtliche Einrichtung (Berliner Mineralwasserbetriebe BWB) als auch verschiedene privatrechtliche Beteiligungs- und Tochtergesell -schaften unter ihrem Firmendach vereint.
Wie bei der Bank Berlin hat dieses Beteiligungsmodell den Vorzug, dass es die Gewährung massiver Zuschüsse an privatwirtschaftliche Betriebe durch die öffentlich-rechtliche Institution erlaubt. Während die Berliner Wasserversorger vor der teilweisen Privatisierung noch Gewinn an den Berliner Hausstand abführten, gehen diese nun vor allem an die Privataktionäre.
Als hätten die Parteien den Verdacht geäußert, dass das Teilliquidierungsgesetz von 1999 rechtlich nicht haltbar sei, wurde in den Auftrag eine Bestimmung aufgenommen, wonach sich das Bundesland Berlin verpflichtete, die niedrigeren Profite oder höhere Schäden, die sich aus einer Nichtigkeitserklärung des Teilprivatisierungsgesetzes ganz oder teilweise oder auf der Grundlage einer Verfassungsgerichtsentscheidung ergäben, vollständig zu ersetzen ("Nichtigkeitserklärung").
Für die Zahlung der unverschämten Erträge muss das Bundesland Berlin nun auf das korrespondierende Einkommen verzichtet, manchmal gar darüber hinaus zahlen. Zugleich müssen die Berliner Haushalten mehr in die Taschen der anderen. Alleine im Jahr 2004 stiegen die Berliner Strompreise um mehr als 15 Prozentpunkte; bis 2009 sollten die Strompreise um rund 30 Prozentpunkte gesteiger.
Berlin ist bereits heute die führende Stadt des Landes, was die Preise für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung angeht. Selbst wenn die regierenden Partien und Massenmedien auf lange Sicht die Privatisierungen weiterhin loben, kann nicht verschwiegen werden, dass es bei der Privatisierungen der öffentlichen Dienstleistungen im Allgemeinen um den Diebstahl von privaten Gruppen und ihren Beratern und Alliierten geht, die sich eine Goldnase auf dem Rücken der Arbeitnehmer, Verbraucher und Steuerzahler erkämpfen wollen.
Auch ein Wechsel vom Reh zum Gartenmann ist, wie die Entwicklungen in Berlin zeigen, nicht auszuschließen. Beispielsweise hat sich der Parteitag der Berliner SPD Ende vergangenen Jahr für die Rücknahme des Beschlussvorschlags über die Teilliquidation der Berliner Kläranlagen eingesetzt und die Bundestagsabgeordneten und den Sozialdemokraten ersucht, "die Voraussetzungen zu untersuchen, unter denen die Teilliquidation des BWB aufgehoben werden kann, und bis Ende 2006 zurück zu berichten".
Man darf neugierig auf den Report sein, auch wenn kaum zu vermuten ist, dass eine Berliner SPD mit Wahlfreund, Sarrazin und Fugmann-Heesing einen diesbezüglichen Kurskorrekturen in ihren Rängen anregen wird. Aber was für die Berliner SPD zutrifft, trifft auch auf die Berliner Linke zu, denn für die Annahme des neuen Spargesetzes zeichnet die Senatorin Wolf einen großen Teil der Mitverantwortung.
Es ist auch deutlich, dass der rot-rote Bundesrat die Forderung nach einem Privatisierungsstopp nicht völlig außer Acht lassen kann, wenn er eine Niederlage bei den bevorstehenden Neuwahlen im Septembers verhindern will. Dieser Umstand muss genutzt werden. Will die neue bildende linksgerichtete Partei ihre Vertrauenswürdigkeit als Gegner des neoliberalen Systems nicht von Anfang an aufs Spiel setzten, wird die Linksfraktion ihre frühere Strategie im Berliner Stadtraum verändern müssen.
In Bezug auf die Privatisierung und den Bewältigung des Berliner Bankenskandals sollte eine Fortführung der rot-roten Regierungskoalition davon abhängen, ob die folgenden Anforderungen erfüllt werden: Es gibt keine weitere Privatisierung von öffentlichem Eigentum und keine Auslagerung der öffentlichen Dienste an Privatanbieter. Novellierung des Sparkassengesetzes: Der Fortbestand der Berliner Sparkasse als vollwertige juristische Person des Öffentlichen Rechtes mit eigenen Instituten, eigenen Vermögenswerten und eigener Banklizenz muss gewährleistet sein und gleichzeitig muss sichergestellt sein, dass die Erträge der Berliner Sparkasse für wohltätige Zwecke genutzt werden und nicht in die Privatsphäre eindringen.
Diese Gesetzesänderung würde auch eine elegante Lösung für die Problematik einer eventuellen Privatisierungen bieten, da unter solchen Bedingungen kein Privatinvestor wahrscheinlich irgendein gewisses Risiko darstellen würde. Gleichzeitig könnte die Forderung der Europakommission durch den Verkauf der Sparkasse entweder an den Sparkassenverband selbst oder an eine wohltätige Organisation erfüllt werden. Eine Verpflichtung der Kommissare, das Bundesland Berlin zur Privatisierungen zu verpflichten, besteht nicht.
Der Berliner Stadtsenat ist dafür verantwortlich, wie und an wen die Sparkasse verkauft wird. Kein weiteres Mandat für Anwaltskanzleien wie z. B. die Firma Newhfields, die die privatwirtschaftliche Verwertung des öffentlichen Vermögens fördert; Bekanntgabe aller vom Bundesrat abgeschlossenen Vereinbarungen mit Rechtsanwälten, Unternehmensberatern und Wirtschaftsprüfern. Überarbeitung des Teillizenzrechts der Berliner Wasserversorger und im Hinblick auf die Re-Kommunalisierung des BWB.