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Autovermietung Kauf Auto

Erleben Sie die große Vielfalt der Angebote zum Mietwagenkauf im Bereich Fahrzeug- und Anhängervermietung. Ihren kompetenten Partner für Mietwagenkauf, Langzeitmiete, Finanzierung und Leasing! Entscheiden Sie, ob Sie das Auto oder ein neues Fahrzeug behalten möchten. Sie haben eine neue Möglichkeit, ein Auto zu kaufen. Du mietest eines unserer Autos oder ein Auto deiner Wahl für einen bestimmten Zeitraum.

Autovermietung von Kraftfahrzeugen

Beim Ratenkauf vermietet der Käufer das Auto zu einem festgelegten Zustand und hat dann die Möglichkeit, das Auto zu kaufen. Besonders spannend ist die Kaufentscheidung für Unternehmen, die ein Auto für einen bestimmten Zeitraum testen wollen, bevor sich der Käufer für den kompletten Kauf des Fahrzeugs entschließt.

Selbstverständlich können Sie das Ratenkaufverhältnis für die gesamte Vertragsdauer pflegen und erst nach der letzen Tranche bestimmen, ob Sie das Auto erhalten wollen oder ein Neufahrzeug.

Teilzahlungskauf

Du mietest eines unserer Fahrzeuge oder ein Auto deiner freien Wahl auf Zeit. Unmittelbar nach der Bezahlung des Fahrzeugwertes wird das Fahrzeug auf deinen Wunsch überwiesen. Durch unsere Kontakte zu den bekanntesten Automobilmarken können wir Ihnen ein konkurrenzloses Preisangebot machen. JEGLICHE ANFRAGEN? Gern stehen wir Ihnen für offene Fragestellungen zur Verfügung und suchen gemeinsam mit Ihnen nach der richtigen Ausgestaltung.

Leseranfrage | Mietkauf - ein untypisches Unternehmen für Spezialfälle?

Wir haben uns in diesen Faellen gelegentlich mit einem Mietkaufvertrag . wwww. de.handgestrickten´ bedient: Es wird ein Preis vereinbart, der Käufer zahlt das Auto, und wenn er genug Kohle hat, erwirbt er es. Wenn sein Geschäft sich verschlechtert, bleiben die Mieten vorerst gleich, oder er gibt das Auto nach einer Mindestmietdauer zurück.

Doch was ist bei den Fällen tatsächlich zu berücksichtigen? Die Mietkaufverträge sind nicht rechtlich durchgesetzt. Ist der " Mieter " ein Konsument, so hat der Konsument die Schutzvorschriften des § 499 BGB anzuwenden: Zuerst muss festgelegt werden, auf wen das Auto registriert werden soll. Im Gegensatz zu einer weitverbreiteten Vermutung geht die Position als Fahrzeugeigentümer nicht vom Besitz des Fahrzeugs aus.

Nach Verwaltungsrecht ist der Halter des Fahrzeugs die für das Auto verantwortliche Person. Daher ist es durchaus möglich, dass der Vermieter das Auto selbst registrieren kann, obwohl das Auto nicht sein Besitz ist. Die Nachteile: Im Falle eines von einem Dritten verursachten Unfalls kann der missbräuchliche Pächter die Rechnung selbst mit der gegenüberstehenden Versicherungsgesellschaft ohne wesentliche Hürden durch das "Papierformular" begleichen.

Im engeren Sinne ist das Auto während der Mietzeit ein "selbstfahrendes Mietfahrzeug". Falls der Pächter die Versicherungen aber auch als Folge seiner Registrierung selbst durchführt, genügt es ihm, auf seinem Antrag anzugeben, dass er das Auto dauerhaft vermietet hat. Für den Pächter hat die Krankenkasse aber auch einen Nachteil: Sie müssen dafür sorgen, dass das Auto durch eine Kaskoversicherung abgedeckt ist, um das wirtschaftliche Risiko abzufedern.

Sie müssen dafür sorgen, dass Ihnen im Falle der Fallbeispiele eine umfassende Entschädigung zukommt. Daher muss der Pächter seiner Versicherungsgesellschaft die entsprechenden Informationen zur Verfügung stellen. Die Eigenversicherung des Fahrzeuges reduziert das Risiko, dass im Falle eines Unfalls Geld aus der Kaskoversicherung an Ihnen vorbeigeht. Sie müssen jedoch die untypische Mietsituation mit Ihrer Versicherungsgesellschaft absprechen.

Bei der Vermietung geht der Prinzipal, dass der Pächter die Miete zahlt, während der Pächter zur Ordnung ist. Auch nach einem von ihm selbst verursachten Unfall kann der Kunde die Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs nachfragen. Somit weiß man aus der Mietwohnung, dass die notwendigen Beauty-Reparaturen vertragsgemäß an den Pächter weitergegeben werden.

Allerdings ist auch aus dem Mietrecht bekannt, dass die Justiz es vorzieht, die Vertragsklausel an subtilen Vorgaben zum Mandantenschutz versagen zu lasse. Diese Prinzipien werden unter dem Einfluss der zum Teil für die Mandanten wirklich existenziellen Problematik prägend formuliert, die dann in andere Mietrechtskonstellationen übergehen. Doch auch bei der Oldtimer-Vermietung ist es durchaus normal, dass das Erhaltungsrisiko beim Hausherrn allein verbleibt und in die Miete einfließt.

Ein Risikotransfer auf den Mandanten ist daher auch im Hinblick auf das Automobilumfeld eher atypisch, wenn die kurzfristige Vermietung den Ausschlag gibt. Demgegenüber ist es beim Leasinggeschäft - und das ist kaum etwas anderes als ein typisches langfristiges Leasinggeschäft - durchaus üblich, dass das Erhaltungsrisiko vertragsgemäß auf den Leasinggeber übergeht.

Bitte berücksichtigen Sie jedoch, dass in der juristischen Literatur als Differenzierungsmerkmal von Miet- und Leasingverträgen gilt, dass das Erhaltungsrisiko hier in dem einen und dort in dem anderen Falle auftritt. Für Neufahrzeuge, bei denen das Wartungsrisiko vor dem Hintergund der Werksgarantie sehr niedrig ist, sollten die Instandhaltungskosten in der Monatsmiete enthalten sein.

Der Vermieter muss dann nur noch das Auto rechtzeitig zur Überprüfung mitbringen. Im Falle von Gebrauchtfahrzeugen mit erhöhtem Wartungsrisiko ist zu prüfen, ob sie mit einer angemessenen Bestimmung auf den Leasingnehmer übergehen. Mietkauf wird natürlich sowieso nur in vertrauenswürdigen Verhältnissen betrachtet, in denen sich der Pächter in der Regel nicht "rechtsaggressiv" aufführt.

Von der rechtlichen Gestaltung des Mietkaufs ist im Zweifelsfall abzusehen. Die Vereinbarung sollte auch eine Bestimmung beinhalten, die besagt, dass der Auftrag im Falle eines Totalschadens gekündigt wird. Ihnen geht die Bezahlung der Krankenkasse, sei es ein Haftpflicht- oder ein Kasko-Schaden, zu, so dass ein Wert-Ersatz erfolgt. In der frühen Phase des Vertrages gibt es jedoch das auch aus dem Leasingbereich hergeleitete " GAP-Problem ": Tritt der Unfall unmittelbar nach Mietbeginn ein, war der Wertminderungsaufwand überwiegen.

Inwieweit vor dem Hintergund des atypischen Ratenkaufs eine "GAP-Deckung" als preiswertere Variante erreicht werden kann, muss mit dem Versicherungsunternehmen abgestimmt werden. Die Variante "Mietkauf" muss entweder als eigenständiges Geschäft mit dem Restrisiko ungelöster Rechtsprobleme "gestaltet" werden.

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