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Sparkasse Sollzinsen
Sollzinsen der SparkasseAngeblich sollen die Sachsen zu wenig Zins an die Kundschaft bezahlt haben.
Anscheinend haben die sächsischen Sparanstalten ihren Kundinnen und Verbrauchern zu wenig Zins bezahlt. Davon sind unter anderem die Leipziger, Zwickauer, Vogtland- und Muldentaler Landesbanken sowie die erzgebirgische Sparkasse in Mitleidenschaft gezogen. Dies ist das Ergebnis einer Untersuchung der Konsumentenzentrale Sachsen. Argumentiert wurde die anhaltend niedrige Zinslage, bei der sich die Sparbanken auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedinungen und das Zivilgesetzbuch berufen.
Das Verbraucherzentrum stellte während der Beendigungsphase eine Diskrepanz bei den gezahlten Zinszahlungen fest. Viele Verbraucher haben Anspruch auf mehr Gehalt, so die Konsumentenschützer. "In den vergangenen 15 Jahren gab es mehrere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Themenbereich Zinsanpassungen bei Sparverträgen", sagt Andrea Heyer, Leiterin der Abteilung für den Finanzdienstleistungsbereich im Verbraucherzentrum Sachsen. Darin heißt es unter anderem, dass die Abweichung zwischen dem Vertragszinssatz und dem Referenzzinssatz zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses über die gesamte Dauer gleich sein muss.
Dabei veranschaulichte Heyer an einem Beispiel: Wenn der von der Sparkasse festgelegte Vertragszinssatz zunächst vier Prozentpunkte und der bankkonforme Referenzzinssatz fünf Prozentpunkte betrug, müsste die Sparkasse 80 Prozentpunkte des stellvertretenden Referenzzinssatzes über die ganze Zeit an den Gesamtkunden abführen. Fällt dieser auf ein Prozentpunkt, erhält der Verbraucher 0,8 Prozentpunkte.
Darüber hinaus war es für die Sparbanken erforderlich, als Referenzsatz einen Zinssatz für die langfristigen Einlagen festzulegen. Zum Nachweis setzt die Verbraucherstelle auf Rechtsanwälte und Informatiker. Auf der Grundlage der rechtlichen Voraussetzungen für die Zinsänderung haben sie die Monatszahlungen der langfristigen Sparer festgelegt. "Die durchschnittliche Diskrepanz beträgt zwischen 2000 und 4000 EUR, die die Sparbanken an ihre Kundschaft zurÃ?
Der Zinssatz könnte bis zu fünf Prozentpunkte pro Jahr betragen. Dieser wurde bisher oft auf 0,001 beibehalten. "â??Es ist nicht klar, nach welchen Merkmalen die Sparbanken die Zinsen angeglichen habenâ??, sagte Heyer. "â??Wir gehen davon aus, dass es sich um ein landesweites Problemfeld handelt und auch die Kundinnen und Kundschaft anderer Kreditanstalten davon erfasst ist.
"Die von uns eingesetzte Zinsklausel ist produktbezogen, zulassungsfähig und damit auch wirksam", antwortet die Sparkasse Leipzig auf Antrag der LVZ. Laut sächsischer Verbraucherberatung hat sich das Vogtland-Kreditinstitut bereits in einem einzigen Punkt verpflichtet, 50 Prozentpunkte der berechneten Differenzbeträge an eine betroffene Person zu bezahlen.