Der Wunsch des Menschen nach spontaner Mobilität die das zeitaufwendige Einspannen der Pferde …
Verkauf von Autos
Autoverkauf von Autos.... Außerdem leuchtete die Airbag-Lampe auf, aber der Käufer sagte, dass sie ganz normal war. Grundsätzlich wurde ein Fahrzeug angeboten, das im Augenblick nicht fahrtüchtig ist. Vor 4 Schwangerschaftswochen habe ich mir ein Fahrzeug angeschaut, eine Testfahrt war nicht möglich, da das Klima für den Käufer zu schlecht war......
Für die Buchung wurde eine Bezahlung von 500 Euro vereinbaren. Der Händler nahm das Fahrzeug dann aus dem Netz, was von mir nicht gefordert wurde. Der Vertreter war auf meinen Wunsch hin nicht bereit, dem zu folgen.... Ich verließ dann beinahe hastig sein Zuhause. Als er vom Händler gefragt wurde, sagte er mir, dass es sich um einen Irrtum in der Werbung und im Verkaufsvertrag handelte.
Die Verkäuferin würde die umgekehrte Transaktion akzeptieren, möchte aber in diesem Fall: - ca. 400,- Euro Nutzungsentgelt für die bereits gefahrene Strecke und - 700,- Euro für die Abschreibung aufgrund einer registrierten Registrierung. 1. Wenn dies richtig oder legal ist, muss ich dem Händler den Wert- und Nutzungsverlust des angetriebenen Knowledge Management im Falle eines Rücktritts und einer Stornierung des Kaufvertrags ersetzen?
Außerdem war das Fahrzeug ploetzlich 5 Monat aelter (jetzt EZ 7.2. 2008), was mir aber auch nicht aufgefallen ist...... Inwiefern sind dann verbindliche Beschreibungen der Fahrzeuge, der Käufer könnte dann schreiben, was er will? Bei der Übergabe des Kaufvertrages an mich wurde dieser in Handschrift geschrieben: "Verkauf an Handwerker ohne Garantie".
Ausdrücklich habe ich den Händler nach dem Ölverbrauch befragt. Welche Aussichten habe ich, dass mir die Reparaturkosten vom Anbieter ersetzt werden? Der VW-Workshop sagte, dass der Händler mit sehr großer Schadenwahrscheinlichkeit Bescheid wisse. Weil ich beim Kauf des Autos und nach 1000Km zwei l Ölliter abgelassen habe, konnte ich nicht in so kurzer Zeit sein.
Hallo, ich habe vor 3,5 Monate ein Fahrzeug erworben, das laut einem Privatverkäufer "Scheckheft gepflegt" werden sollte. Die damit beworbene Verkäuferin in der Anzeige (Ausdruck vorhanden) und während des Verkaufsgespräches (Zeuge vorhanden). Die Verkäuferin versicherte mir, dass er das Fahrzeug immer richtig übergeben hatte (es konnte durch einen Telefonanruf in der Garage überprüft werden), aber es war die Ursache dafür, dass die Garage den Dienst nicht unterzeichnet hatte (z.B. dass ich danach sowohl den Verkaufsvertrag als auch den Kaufvertrag unterzeichne...).
Nachdem ich von meinerseits eine detaillierte E-Mail erhalten hatte, konnte ich das Fahrzeug an anderer Stelle weiterverkaufen...... Dabei ging es auf jeden Fall um den Verkauf eines Autos, ob die Information richtig oder falsch war. Meiner Süßen geht es gut. Sie will ein eigenes Fahrzeug für ihr letztes Jahr.
Da wir nur 1000 zur Auswahl hatten, aber 1600 benötigten, einigten wir uns darauf, die verbleibenden 600 am 11. August zu zahlen, für die ich meinen Bausparvertrag gelöst habe, von dem der Dealer übrigens auch kannte.
Guten Tag, ich suche schon seit geraumer Zeit nach einem Fahrzeug. Die Verkäuferin ist eine Händlerin. Wenn ich eine Gelegenheit habe, wie soll ich weitermachen und was soll ich tun, wenn der Dealer sich weigert, das Fahrzeug zu verkaufen oder mir sagt, dass das Fahrzeug bereits verkauft ist ( "Schutzerklärung") Da das Fahrzeug ca. 450 Kilometer von mir weg ist, kann ich es nicht so rasch erreichen.
- und nach Klärung und Abstimmung mit dem Kunden habe ich das Auto mit einem treuen Kumpel und seiner Lebensgefährtin in die Schweiz transferiert, wir sind 600km mit zwei Autos zum Kunden gefahren - zuerst haben wir über das Auto geredet, ich habe ihm Fehler gesagt, Das Chassis ist unter anderem deshalb so schwer, weil es äußerst niedrig war (6cm Bodenfreiheit), aber das kann durch höheres Verschrauben geändert werden und die Räder haben nur noch 2-3 Millimeter übrig, aber ich muss es ändern, der Kunde hat zugestimmt, - bei der Anreise beim Kunden erfahre ich, dass er auch seinen verantwortlichen Werkstattmeister "Garagenbesitzer" einlud, das Auto mit äußerster Sorgfalt zu inspizieren.
- Als der Käufer und seine Garage das Auto betrachteten - der Verkäufer und der in Auftrag gegebene Garagenfahrer führten eine Testfahrt durch, um die Funktionalität und die Fahreigenschaften zu überprüfen - fragten sie nach der Rückgabe den Garagenfahrer, ob alles in Ordnung sei und das Auto ohne Schwierigkeiten laufe, der Garagenfahrer bekräftigte, dass er wirklich toll sei,
das Chassis ist aber zu flach für die Strassen der Schweiz (er wollte es ohnehin vermasseln) und dass die Räder schlecht sind und gleich gemacht werden mussten (es hatte geregnet) - beide fanden das Auto toll und wir haben den Mietvertrag vereinbart, also bis zur Ferienwohnung, Bezahlung, Unterzeichnung und wir sind wieder gefahren.
Bereits nach 3-5 Tagen berichtete der Kunde, dass der Verkaufsbetrug das Auto nicht befahrbar war und er geht zum Rechtsanwalt und erstattet Bericht. Begründung: - Es fehlt 3 Stück, die auf den Fotos in der Auflistung waren, aber bei der Übertragung nicht vorhanden waren (Zigarettenanzünder, IPhone-Ladestation, Ölkühler - Verkaufer wurde zuvor per SMS benachrichtigt, dies wurde nur für die Optikfunktion bei einem Meeting und ohne Funkkontakt verwendet) Ich würde ihm alles außer.... schicken..
- Rad-Schleifen im Radkasten mit voller Wirkung (wenn man die Lenkungsdreizwölftel öffnet, geht dies ohne Schleifaufwand und der Kunde bemerkte dies bereits bei der Testfahrt und sagte, er schraubt ihn ohnehin höher) - Radschleifausrüstung ist nicht wie bei der Beschreibung 2-3 Millimeter, sondern 1,8 Millimeter (ich hatte die 2-3 Millimeter 3 Tage vor Lieferung vermessen und bin in dieser Zeit enthalten.
Fahrt noch 850km getrieben -> normale Abnutzung und der Kunde wußte, daß es noch getrieben wird und bevor der Vertrag noch darüber gesprochen wurde, daß die Räder runter müssen) - Serviceanzeige aufleuchtet, obwohl die Wartung durchgeführt wurde (die Wartung wurde schon durchgeführt, aber die Anzeige wird nicht zurückgesetzt, weil das Notizbuch nicht funktioniert hat, das Schild hat sich aufgeleuchtet, aber auch während der Probefahrt) nichts DESTOTROZ Ich würde den Reset auf die 25?-Begrenzung zahlen -> in Deutschland tut jede Reparaturwerkstatt das in 30sekündigen.
die Ölwasserstandsanzeige ohne Funktionsweise (das Fahrzeug hat standardmäßig keine Ölstandsanzeige sowie eine Wasserstandsanzeige, wsl bedeutet für den Kunden die nachträglich installierten Indikatoren für Öldruck und Öltemperatur. was ich noch nicht verdrahtet habe, wie ich während der Testfahrt gesagt habe und keine Funktionen habe) - Motorleuchte leuchtet auf () (das Auto hat ein LPG-System, wenn dieses abgeschaltet ist, tritt ein Defekt im Bordkasten auf, weil das Motorbediengerät auf ein ausgeschaltetes Bediengerät zuzugreifen wünscht, dann der Defekt, wenn Sie das LPG-System aktivieren, verschwindet der Defekt, aber er wurde während der Testfahrt einmal mit Flüssiggas und einmal ohne Fahrt angezeigt, weil ich dem Erwerber die Produktionsfunktion zeigte.)
- In der Hochlaufzeit trifft die Gelenkwelle auf den Boden (passiert nur, wenn man schlechte Strassen oder tiefe Schlaglöcher vermeidet mit dem Wissen, dass das Fahrzeug besonders tiefliegend ist, z.B. wenn man nicht auf schlechte Strassen oder tiefe Schlaglöcher verzichtet (ich habe schon bei der Testfahrt gemerkt, Inneres Temp. 80...., außerdem sagte der Kunde, dass er das Fahrzeug trotzdem weiter verschrauben will -> so wird sich das Versäumnis lösen).
- Der Lichtmaschinenkauf ist nach Angaben des Käufers fehlerhaft (sobald der Verkäufer nach dem Autokauf nicht gestartet ist, scheinbar leere Batterien, zu langes Leuchten ohne laufendem Triebwerk, (oder die Batterien können nach 5 Jahren wirklich kaputt gehen), bis nach der Testfahrt die Lichtmaschinen und Batterien vollständig funktionstüchtig waren, kamen wir 600 Kilometer später an, dann wurde das Fahrzeug geprüft und dann wieder eine Testfahrt durchgeführt, wenn die Batterien oder Generatoren nicht funktionstüchtig gewesen wären, hätten wir sofort bemerkt.
Garantie Das Produkt wird wie geprüft und unter Ausschluß der Sachmangelhaftung veräußert, es sei denn, unter III. wird eine besondere Garantie gewährt. Die Erstzulassung erfolgte 1996. Herausforderung durch betrügerische Irreführung? .... d) Bleib ich auf dem Schadensereignis stehen, weil das Automobil älter ist / der Anschaffungspreis so günstig ist / Bereits reparierte andere Schadensfälle aufgetreten sind?
Darüber hinaus hat der Dealer das Fahrzeug "unter Ausschluß der Legal. Andernfalls hätte ich das Fahrzeug nicht mitgenommen. Dazu möchte ich anmerken, dass ich ein Laien- und Privatperson bin und das Fahrzeug als Familienwagen ohne Handel erworben habe. Die Verkäuferin sagte, dies sei das Navi, an das ich damals geglaubt habe.
Die Verkäuferin war sehr nett, also habe ich ihm vertraut. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, ich habe vor sieben Tagen einen Gebrauchtwagen mitgebracht. Nun habe ich meine Bedenken, dass das Fahrzeug unfallfrei ist. Darf ich das Fahrzeug jetzt innerhalb von 14 Tagen umtauschen?
Als ich das Fahrzeug kaufte, war ich etwa 2 Minuten mit der Auto-Testfahrt, ich bemerkte, dass der Verbrennungsmotor seltsame Geräusche macht, aber der Händler sagte, es sei nichts, ein Seil fehlte, er legte ein neues und so wird dieses Geräusch verschwinden. Das Fahrzeug habe ich gegen Bargeld 2400 Euro erworben + meinen BMW 500 Euro im Imbiss.
In einem Kuvert steckte der Händler die Dokumente, ich erkundigte mich, ob alle Verträge (2400 + BMW) drin sind und er sagte ja....... Die Ergebnisse habe ich mit dem Händler geteilt, der dann sagte, dass das Fahrzeug 1A hat. Ich habe bei einer Auktion ein Fahrzeug gekauft - d.h. ich hatte dieses Gebot vor 2 Woche eingereicht und, weil niemand anderes mehr Gebote gemacht hat, den Gegenstand bei einer Auktion gekauft - zufälligerweise habe ich dieses Fahrzeug bei einem anderen Internet-Provider mit einem anderen TAG mitgenommen.
Dann fragte ich den Händler, warum - ich erhielt zuerst eine sehr grobe Rückmeldung und dann war ich etwas freundlicher, dass nur die Angaben auf der Website richtig waren, aber nicht auf der anderen System...... Die Verkäuferin beharrt nun auf ihrem Recht (wenn es ihr dann zusteht) und will den Vertrag abschließen.
Außerdem traue ich diesem Vertreter nicht. Vergangene Wochen habe ich ein Fahrzeug aus Luxemburg bei der Firma Ibay verkauft. Sie schickte mir eine Einkaufsbestätigung per E-Mail und dass sie das Fahrzeug innerhalb von 7 Tagen abfuhr. Ihm habe ich eine Bestätigung des Verkaufs geschickt. Am 2. Juni schickte ich ihm eine E-Mail mit der Frage, ob alles in Ordnung sei und wann er kommen würde, um das Fahrzeug abzuholen.
Daraufhin habe ich eine Rückmail bekommen, dass er am 4.6. zur Abholung des Autos kommt, wenn das Fahrzeug wie in meiner näheren und weiteren Darstellung ist. Weil ich mehrere Interessierte hatte, habe ich einen anderen Interessierten angerufen und das Fahrzeug noch am gleichen Tag verkauft. Ich habe meinen ersten Kunden hierüber per E-Mail informiert. Ich habe heute einen Schreiben von einem Rechtsanwalt des ersten Kunden erhalten, sein Kunde war ein Dealer und hatte einen Kunden für das Fahrzeug für 5900,- Euro und er hätte einen Sachschaden von 3100,- Euro, den ich ihm zurückerstatten sollte.
Bis zum 14. Juni sollte ich ihm das Fahrzeug aushändigen, sonst wird er vom Vertrag zurücktreten und mich verklagen.