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Guthaben für Geringverdiener

Der Präsident der Arbeitskammer Anderl stellt einen Fünf-Punkte-Plan für bezahlbares Wohnen vor: einschließlich der Abzugsfähigkeit von bis zu 500 EUR an Wohnungskosten für Mietende und Besitzer. Vor dem Hintergrund der steigenden Wohnungskosten, insbesondere in den Großstädten, hat die Arbeitskammer (AK) einen Fünf-Punkte-Plan für bezahlbares Wohnen vorgelegt. Mit einem " Wohnungsbonus " für die steuerliche Abzugsfähigkeit eines Teiles der Wohnungskosten sollen die Mietenden und Wohnungseigentümer von Appartements und Wohnhäusern entlastet werden, ein neuartiges Mietgesetz soll nur in Ausnahmen Fristen zulassen und Massnahmen gegen Speculanten ergreifen.

Der Anstieg der Wohnungskosten ist in den vergangenen Jahren deutlich schneller als Anstieg der Einnahmen und der Teuerungsrate verlaufen, bemängelt AK-Präsidentin Renate Anderl vor Publizisten. "Das Mietpreisniveau ist fast explodiert." Seit neun Jahren (seit 2008) sind die Hauptmieten für gemietete Privatwohnungen in ganz Österreich um 40 Prozentpunkte und die laufenden Kosten um 18 Prozentpunkte angestiegen, während die Teuerungsrate im selben Zeitabschnitt um fast 17 Prozentpunkte anstieg.

Der Median des Einkommens der Mitarbeiter stieg um 19% an. Der Preis für Stockwerkeigentum stieg um 60 Prozentpunkte - ein großer Teil der Mitarbeiter konnte ihre eigene Immobilie nicht allein aus dem Arbeitseinkommen erwirtschaften. "Leben ist kostspielig, aber jeder muss leben", sagte der AK-Präsident. Die geplante Finanzreform könnte einen "Wohnungsbauprämienbonus" von höchstens 500 EUR pro Jahr einführen, mit dem zehn Prozentpunkte der Wohnungskosten eines Haushaltes von der Lohn- oder Einkommensteuer abgezogen werden können.

Dominik Bernhofer, Chef der Abteilung für Finanzpolitik der AK, erklärte, dass jeder, der unterhalb der Einkommensteuergrenze einnimmt, d.h. überhaupt keine Einkommensteuer bezahlt, den Wohnungsbaupreis in Form eines Kredits erhalten sollte. Der Wohnungsbonus sollte nicht nur für Pächter, sondern auch für Besitzer nutzbar sein: Die abzugsfähigen Wohnungskosten sollten die aktuelle Miete oder die Aufwendungen für den Erwerb und die Renovierung von Wohnflächen sein, d.h. die Tilgungsraten für ein Hypothekendarlehen für Wohnungseigentümer.

Lediglich für selbst genutzte Wohnfläche (maximal 150 m2) und bis zu einem Höchstbetrag von EUR 9.000 pro Jahr (bei Loop-In-Regelung ab EUR 60.000) ist der Wohnungsbauprämienantrag zu stellen. Davon würden rund sechzig Prozentpunkte der heimischen Privathaushalte profitierten, darunter Arbeitnehmer, Selbständige, Rentner und Auszubildende. Für den Bund beziffert die Arbeitskreis die Kosten durch steuerliche Verluste auf 1,2 Milliarden E.

Der Wunsch nach einer Wohnungsprämie macht die Nachfrage nach einer Umsatzsteuerbefreiung für Mietpreise nicht überflüssig, beide liegen nun auf dem Markt, sagte Anderl. Zur Eindämmung der Hochmieten und zur effektiven Bekämpfung des Mietwuchers verlangt der AK-Chef auch ein fristgerechtes Mietkaufrecht. "Die Intransparenz des Mietrechts erleichtert es den Spekulanten, höhere Mietpreise zu verlangen", bemängelt Anderl.

Durch das neue Mietengesetz müssen die Mietpreise und auch die Cap-Zuschläge deutlich begrenzt werden. Für alle Appartements, die über 30 Jahre alt, d.h. voll finanziert sind, sollte das Vermietungsrecht anwendbar sein. Jeder, der wucherisch mietet und zu viel mietet, sollte ebenfalls ahnden: Er wird bestraft: Von den Mietern verlangt die Bundeswehr, dass sie in Zukunft das Zweifache dessen zurückerhalten, was mit überhöhten Mietpreisen gezahlt wurde.

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