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Kreditbetrug
AkkreditivbetrugKreditbetrug nach 265b MStGB (Strafrecht)
Als Kreditbetrug im Sinne des 265b SGB wird ein bestimmter Betrug bezeichnet, der immer im Rahmen des Abschlusses verschiedener Kreditverträge vorgenommen wird. b) Falsche oder lückenhafte schriftliche Informationen liefert, die Verschlechterung der in den zum Zeitpunkt der Einreichung in den Dokumenten oder Informationen beschriebenen Wirtschaftsverhältnisse, die für die Entscheidungsfindung über einen solchen Auftrag relevant sind, nicht meldet.
Der § 265b SGB hat keinen Einfluss darauf, ob dem Darlehensgeber ein tatsächlicher volkswirtschaftlicher Verlust erlitten wird. Er wird nach den Tatsachen allein durch die oben genannten Handlungen erlangt. Das ist der Gegensatz zum allgemeinen Betrug des 263 SGB, bei dem ein Geldverlust ein Element der Straftat ist. Nach § 265b Abs. 2 SGB ist eine besondere Eigenschaft, dass die Person, die den Darlehensgeber aufgrund des Gesetzes an der Erbringung der gewünschten Dienstleistung schuldig macht, weiterhin von der Bestrafung befreit ist.
Erfolgt die Erbringung der Dienstleistung ohne Verschulden des Straftäters nicht, so ist der Straftäter von der Strafe befreit, wenn er sich auf freiwilliger und ernsthafter Basis um die Verhinderung der Erbringung der Dienstleistung bemühte.
Kreditkartenbetrug
Nach § 265b SGB Für...." kann es sich in kürzester Zeit um ein paar Mio. zulegen. Die " " mit Privaten fallen jedoch unter 263 SGB § 265b .... ". "Es können weitere Straftaten wie z. B. Arglist ( 263 StGB), ( 265b StGB), Vertrauensbruch ( 266 StGB), Beitragseinbehalt ( 266a StGB), Konkurs ( 283 StGB ....") realisiert werden.
Hier werden die Anschuldigungen wegen Bilanzbetrug, Konkurs, Unterschlagung, schwerwiegenden Betrugs, Subventionsbetrugs und Verstoßes gegen das WpHG vorgebracht...." "?..., 1980, S. 33 ff. ; a. A. A. anscheinend Fischer, SGB, 63. ed. § 265b Rn. 3 mwN; Hoyer im SK-StGB, 113. lfg. 265b Rn. 6 ff. von Ringelblume, Überindividuelle..." mit einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldbuße.
Nach § 263 Abs. 1 Nr. 1 StGB ergibt sich die Fragestellung, ob Hr. Balz die Bilanzierung nicht veröffentlicht....". Unbedenklichkeit ( 265b StGB) Treue (266 SGB ....") - Treuebonussumme - 266a Einbehaltung und Unterschlagung von Zahlungen Das Alkoholverbot ist auch dann gültig, wenn die...."