Der Verkauf der Gebrauchten Autos

Verkauf von Gebrauchtwagen

Occasionen | Kauf und Verkauf. Bei uns erhalten Sie den An- und Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen. Verkaufskonditionen An den Auftrag ist der Kunde maximal bis zu 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen bis zu 2 wochengebunden. Mit der schriftlichen Bestätigung der Auftragsannahme für den angegebenen Kaufgegenstand durch den Auftragnehmer innerhalb der angegebenen Zeiträume oder der Ausführung der Leistung kommt der Vertrag zustande. Die Verkäuferin ist jedoch dazu angehalten, den Kunden sofort zu informieren, wenn er die Order nicht anerkennt.

Die Übertragung von Rechten und Pflichten der Käuferin aus dem Käufervertrag bedarf der vorherigen ausdrücklichen Genehmigung durch die Verkäuferin. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn die Gegenansprüche des Bestellers rechtskräftig festgestellt oder bestritten sind. Ausgeschlossen sind Gegenansprüche des Bestellers aus demselben Warenkaufvertrag. Die Käuferin kann vom Auftragnehmer verlangen, dass er zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen zweiwöchentlich, nach Überschreitung eines nicht verbindlichen Lieferscheins oder einer nicht verbindlichen Lieferzeit liefert.

Nach Erhalt der Anfrage gerät der Auftragnehmer in die Nichterfüllung. Steht dem Besteller ein Verzugsschadenersatzanspruch zu, so ist dieser bei einfacher fahrlässiger Pflichtverletzung des Auftragnehmers auf maximal 5% des vertraglich festgelegten Preises begrenzt. Darüber hinaus hat der Besteller, wenn er vom Vertrage zuru??cktreten und/oder Schadenersatz statt der Erfüllung geltend machen will, dem Auftragnehmer nach fruchtlosem Fristablauf gemäß Absatz 2 S. 1 dieses Absatzes eine zumutbare Lieferfrist zu setzen. Der Auftragnehmer hat dem Auftragnehmer eine zumutbare Lieferfrist gesetzt.

Steht dem Besteller ein Schadenersatzanspruch statt der Erfüllung zu, ist der Schadenersatzanspruch bei einfacher fahrlässiger Verletzung auf maximal 10% des vertraglich festgelegten Verkaufspreises begrenzt. Wenn es sich bei dem Besteller um eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, ein öffentlich-rechtliches Spezialfonds oder einen unternehmerischen Tätigkeitsbereich bei Vertragsabschluss handelnd ist, sind Schadensersatzansprüche im Falle einfacher Fahrlässigkeit inbegriffen.

Wenn während des Verzuges des Verkäufers die Ablieferung durch einen Unfall verhindert wird, haften wir mit den vorgenannten Haftungsbeschränkungen. Die Verkäuferin übernimmt keine Haftung, wenn der entstandene Sachschaden auch bei fristgerechter Anlieferung entstanden wäre. Bei Überschreitung eines verbindlichen Lieferscheins oder einer verbindlichen Lieferzeit gerät der Auftragnehmer in Lieferverzug, sobald der Lieferstichtag oder die Lieferzeit überschritten wird.

In diesem Fall richten sich die Rechte des Bestellers nach Klausel 2, Absatz 3 und Absatz 3 dieses Abschnittes. Der Haftungsausschluss in diesem Abschnitt gilt nicht für solche Schadensfälle, die auf einer schwerwiegenden schuldhaften oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seines Rechtsvertreters oder seines Stellvertreters oder bei der Verletzung von Leib, Lebens- oder Gesundheitsschäden zurückzuführen sind.

Ereignisse höherer Gewalt oder bei dem Auftragnehmer oder seinen Zulieferern eingetretene betriebliche Störungen, die den Auftragnehmer ohne eigenes schuldhaftes Verhalten daran hindern, den Liefergegenstand zum vorgesehenen Zeitpunkt oder innerhalb der festgelegten Zeitspanne zeitweilig zu übergeben, ändern die in den Abschnitten 1 bis 4 dieses Abschnittes angegebenen Zeiträume um die Zeitdauer der durch diese Einflüsse verursachten Leistungsverzögerungen.

Führt eine solche Störung zu einer Verzögerung der Leistung von mehr als vier Monate, kann der Besteller vom Vertrage zuruecktreten. Die Abnahmeverpflichtung des Käufers besteht darin, den Liefergegenstand innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Meldung über die Betriebsbereitschaft anzunehmen. Bei Annahmeverweigerung kann der Auftragnehmer von seinen gesetzlich vorgeschriebenen Rechten Gebrauch machen. Fordert der Auftragnehmer Schadenersatz, so beläuft sich dieser auf 10% des kaufpreis.

Ein höherer oder niedrigerer Schadensersatz ist vorzusehen, wenn der Auftragnehmer einen erhöhten oder der Auftraggeber einen niedrigeren oder gar keinen Schadensersatz nachzuweisen hat. Die Kaufsache verbleibt im Besitz des Käufers, bis die Ansprüche, auf die der Verkäuferin aufgrund des Kaufvertrags Anspruch hat, beglichen sind. Soweit der Besteller eine Körperschaft des Öffentlichen Rechtes, ein öffentlich-rechtliches Spezialfonds oder ein Unternehmen ist, das bei Vertragsabschluss in Ausübung seiner wirtschaftlichen oder freiberuflichen Tätigkeiten tätig wird, gilt der Rechtsvorbehalt auch für Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus der laufenden Geschäftsverbindung bis zur Erfüllung fälliger Forderun gen im Rahmen des Erwerbs.

Der Auftragnehmer ist auf Wunsch des Auftraggebers zum Erlass des Eigentumsvorbehaltes angehalten, wenn der Auftraggeber alle Ansprüche im Zusammenhang und mit dem Liefergegenstand unstreitig befriedigt hat und für die restlichen Ansprüche aus den bestehenden Geschäftsverbindungen eine ausreichende Sicherheit vorliegt. Für die Laufzeit des Eigentumsvorbehaltes steht dem Veräußerer das Recht zum Erwerb des Zulassungsnachweises Teil II (Kfz-Brief) zu.

Bezahlt der Besteller den geschuldeten Einkaufspreis und die Kosten für Zusatzleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der Lieferer vom Vertrage zurücktreten und/oder bei einer schuldhaften Verletzung der Pflicht durch den Besteller Schadenersatz statt der Erfüllung begehren, wenn er dem Besteller vergeblich eine angemessene Leistungsfrist gesetzt hat, es sei denn, die Nachfristsetzung ist nach den Rechtsvorschriften entbehrlich. Der Liefertermin ist in der Regel nicht eingehalten.

Der Besteller darf, solange der Vorbehalt des Eigentums an der Kaufsache vorliegt, weder über den Gegenstand des Kaufs veräußern noch Dritten vertragsgemäß zur Verfügung stellen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Bestellers beträgt ein Jahr ab Übergabe der Kaufsache an den Besteller. Soweit der Erwerber eine Körperschaft des Öffentlichen Rechtes, ein öffentlich-rechtliches Spezialfonds oder ein Unternehmen ist, das bei Vertragsabschluss in Ausübung seiner wirtschaftlichen oder freiberuflichen Tätigkeiten tätig ist, findet die Veräußerung unter Ausschluß jeglicher Sachmangelansprüche statt.

Von der Verkürzung der Verjährungsfrist in Abs. 1 S. 1 sowie dem Haftungsausschluss für Sachmängel in Abs. 1 S. 2 ausgenommen sind solche Schadensfälle, die auf einer schwer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seines Rechtsvertreters oder seines Hilfspersonals sowie einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. Soweit der Auftragnehmer aufgrund gesetzlicher Vorschriften für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden haftbar ist, ist die Haftung des Auftragnehmers beschränkt:

Dies gilt nur bei der Nichteinhaltung wesentlicher Vertragspflichten, wie sie der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Sinn und Zweck aufzwingen soll oder deren Einhaltung für die ordnungsgemäße Abwicklung des Kaufvertrags unerlässlich ist und auf deren Beachtung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen und sich verlassen kann. Jegliche Haftbarkeit der Rechtsvertreter, Hilfspersonen und Mitarbeiter des Auftragnehmers für von ihnen durch einfache Fahrlässigkeit verschuldete Schadensfälle ist ausdrücklich untersagt.

Unbeschadet eines Verschuldens des Auftragnehmers bleiben die Haftungen des Auftragnehmers bei Arglist eines Fehlers, die Gewährleistungsübernahme oder ein Beschaffungsrisiko sowie nach dem ProdHaftG unberührt. Der Auftragnehmer haftet nach dem Gesetz. Für die Behebung von Mängeln gilt: a) Der Besteller hat Sachmängelansprüche gegen den Lieferer durchzusetzen. Im Falle von verbalen Reklamationen ist dem Besteller eine Empfangsbestätigung schriftlich zu übermitteln.

Wird der Kaufgegenstand aufgrund eines Materialfehlers unbrauchbar, kann der Verkäufer nach Absprache mit dem Verkäufer einen anderen Kfz-Meister hinzuziehen. c ) Für die im Zuge einer Mängelbehebung montierten Bauteile kann der Besteller aufgrund des Kaufvertrags bis zum Ende der Verjährung des Kaufgegenstands Ansprüche wegen Sachmängeln erheben. Ausgetauschte Ersatzteile gehen in das Besitz des Käufers über.

Bei sonstigen Schadensersatzansprüchen gegen den Auftragnehmer finden die Bestimmungen des Abschnitts VI "Sachmängelhaftung", Abschnitte 3 und 4 entsprechende Anwendung. Bei allen gegenwärtigen und künftigen Ansprüchen aus der Geschäftsbeziehung mit Unternehmern, einschließlich Wechseln und Schecks, ist der ausschließliche Gerichtstand der Geschäftssitz des Käufers. Gleicher Ort ist, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtstand in Deutschland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnort oder üblichen Wohnort ins Ausland verlagert oder sein Wohnort oder Wohnort zum Klagezeitpunkt unbekannt ist.

Darüber hinaus ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers der Ort des Gerichtsstandes für alle Ansprüche, die der Auftragnehmer gegen den Auftraggeber hat. a) Hat das Kraftfahrzeugunternehmen den "Meisterbetrieb der Kfz-Innung" oder den "Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung" oder den "Autohandel mit Qualiät und Sicherheit" Meistertitel, können sich die Beteiligten - mit Ausschluss des Kaufpreises - bei Rechtsstreitigkeiten aus dem Gebrauchtfahrzeugkaufvertrag mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,0 % an die für den Geschäftssitz des Auftragnehmers verantwortliche Kfz-Schlichtungsstelle wenden.

d) Das Vorgehen vor der Schiedsstelle für Kraftfahrzeuge bestimmt sich nach ihrer Geschäftsordnung, die den Beteiligten auf Antrag von der Schiedsstelle für Kraftfahrzeuge übermittelt wird. e) Das Recht, sich an die Schiedsstelle für Kraftfahrzeuge zu wenden, ist auszuschließen, wenn bereits rechtliche Schritte unternommen worden sind.

Die Verkäuferin ist nicht an einem Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschutzstelle im Sinn der VSB beteiligt oder zur Teilnahme daran verpflichte.

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