Automarken Logos übersicht

Übersicht der Logos der Automarken

Die Liste zeigt nur einen kleinen Teil der bekannten Automarken mit ihren jeweiligen Logos und Kontaktdaten. Einen Überblick über die Infiniti-Standorte finden Sie hier. Der Font kann den Erfolg oder Misserfolg Ihres Logodesigns bestimmen.

Die 5 Secrets in LOGOS und deren Zustand| Audi, Mercedes-Benz, Opel, Mitsubishi, Lamborghini

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Verwendung von Logos der Automobilhersteller

Hallo, ich soll für eine kostenlose Autohändler Website umgestalten. Auf der Homepage möchte der Auftraggeber die Logos der verschiedenen Automobilhersteller darstellen, um zu verdeutlichen, dass er diese ausliefert. Jetzt habe ich die Automobilhersteller gleich danach befragt, ob dies zulässig ist. Erwartungsgemäß haben alle Logonutzer für eine kostenlose Autohändler zurückgewiesen.

Nun zum Problem: Der Auftraggeber beharrt weiterhin auf der Nutzung der Logos. Es wird mir angeboten, mich von Ansprüchen des Autoherstellers ( "damages, omission") schadlos zu halten. Automobilhersteller können auch den Internetdesigner haftbar machen, oder?

Markenzeichenrecht Vorsicht Herstellerlogo Accessoires Autofelgen

Ob ein Autotuner in der Anzeige für seine Tuningteile ein von ihm geändertes Automobil mit dem Herstellerlogo darstellen darf, musste das OLG Köln (Az.: 6 U 13/07) klären. Das Unternehmen Bentley Motors Limited hatte gegen einen Veredler verklagt, der ein Kraftfahrzeug der Marke des Herstellers optisch in technischer Hinsicht umgerüstet hatte.

Die Firma Bentley erhob Einwände gegen die Verwendung eines ihrer Kraftfahrzeuge in der Werbekampagne, einschließlich des Herstellers. Eine markenrechtliche Unterlassungsklage gegen den Veredler wurde von den Kölnern jedoch nicht als erteilt angesehen. Nach Auffassung der Richter aus Köln gilt die Bewerbung der Angeklagten für ihre Tuningteile durch die Darstellung eines Bentley-Fahrzeugs, in dem das Bentley-Emblem zu erkennen war, nicht als Warenzeichenverletzung.

Die Herstellerin kann dem Veredler nicht verbieten, sein Markenlogo zu benutzen, solange es eine zwingende Verwendung ist und nicht gegen die guten Sitten verstoßen wird. Insofern hatte das oberste Bundesgericht in seiner Leichtmetallradentscheidung (Urteil des Bundesgerichtshofes, Az.: I ZR 37/01) bereits eine Nutzungsnotwendigkeit unterstellt, soweit "der optische Gesamteindruck nur auf diese Art und Weise ausreichend kommuniziert werden konnte".

Das Urteil der Karlsruheer Gerichte ist auf den vorliegenden Sachverhalt leicht anwendbar. Zu diesem Zeitpunkt erhob die Firma eine Klage gegen einen Alufelgenhersteller, der in der Werbekampagne einen 911er mit eigenen Alufelgen darstellte. Ähnlich wie Bentley hat auch die Firma Porschi eine Unterlassungsklage erhoben, da sie bei der Benutzung ihres markenrechtlich geschütztes Emblems eine Verletzung der Marke sah.

Der Gerichtshof stellte fest, dass für den Erwerber von Alufelgen der gesamte optische Eindruck ausschlaggebend ist. Für den übertragenen Autotuner heißt das, dass ein Kunde sich ein Gesamtbild vom Fahrzeug, also auch von den Tuningteilen machen können muss. Dazu gehört vor allem die Pflicht zur Vermeidung von Verwechslungen oder Irreführungen, die z. B. auftreten können, wenn die Öffentlichkeit die angekündigten Tuningteile dem Fahrzeughersteller des dargestellten Fahrzeuges zuordnet.

Die Verwechslungsgefahr war für das Kölner Landesgericht nicht selbstverständlich und ging - unserer Meinung nach zu Recht - davon aus, dass die Verbraucher sehr gut erkennen konnten, wer die Veredelungsteile gemacht hatte und wer das Fahrzeug selbst gefertigt hatte. Dies gilt auch für andere Anwendungsfälle, in denen für das Erzeugnis eines Markenerzeugers Accessoires anderer Hersteller erworben werden können.

Daher sollten die Produzenten solcher Accessoires bei der Konzeption ihrer Werbekampagne darauf achten, dass das tatsächliche Erzeugnis abgebildet werden kann, aber das Markenzeichenrecht räumt ihnen einen gewissen Rahmen ein.

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